gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

wohngeld als azubi und nicht mehr bei den eltern?

gefragt von katine86 am 15.01.2008 um 0:30 Uhr

ich möchte gerne wohngeld beantragen ich bin azubi und bekomme kindergeld (gesamt 500 euro) da meine ausbildungsstelle 200 km weit weg von meinen eltern ist bin ich dort weggezogen und wohne zur zeit bei einem verwandten. bekomme ich wohngeld?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Adresse (113)
geldwohngeldmieteazubi (1)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


anjanni
beantwortet von anjanni am 15. Januar 2008 00:35
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube, da solltest Du mal zum Arbeitsamt gehen und Ausbildungsbeihilfe beantragen.

Mit den Verwandten machst Du am besten schon mal einen ordentlichen Mietvertrag.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 15. Januar 2008 00:38

...das komplettiert meine Antwort....DH

Kommentar von katine86 am 15. Januar 2008 00:43

was brauche ich denn alles um das zu bantragen?

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 15. Januar 2008 00:45

Auch das werden sie Dir beim Arbeitsamt dann sagen. U.a. gehört dazu ein Nachweis über das Einkommen der Eltern, ein Nachweis über Dein eigenes Einkommen...

Aber dafür gibt es dann auch entsprechende Formblätter.

Ist insgesamt etwa so wie BAFöG für Studenten.

Gefördert wird immer nur die erste Ausbildung.

Kommentar von katine86 am 15. Januar 2008 00:46

ok in der ersten ausbildung bin ich.muss mein vater diese formulare über sein einkommen ausfüllen oder kann er sich weigern?

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 15. Januar 2008 00:49

Theoretisch kann er sich weigern. U.U. bekommst Du dann Geld vorgestreckt, daß das Amt sich bei Deinem Vater wiederholt. - Will er Dich denn aus irgendeinem Grund nicht unterstützen?

Diese Fragen kannst Du beim Arbeitsamt auch stellen. Es sollte Dir dort geholfen werden.

Kommentar von katine86 am 15. Januar 2008 00:53

mh ich weiß nicht ob er das machen würde er wäre garantiert nicht begeistert wenn auf einmal ein brief vom amt kommt und er mir geld zahlen muss.käme für mch auch noch was anderes in frage als bab?

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 15. Januar 2008 00:56

Nee.


strick4a
beantwortet von strick4a am 15. Januar 2008 00:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ich mich recht entsinne, müssen das Deine Eltern mit finanzieren, wenn Deren Einkommen dieses zuläßt. lG. strick

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 15. Januar 2008 00:43

Das wird das Arbeitsamt dann notfalls feststellen ;-0


anonym
beantwortet von rama6 am 15. Januar 2008 04:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Komische Frage! Bei mir hat es gleich im Hinterkopf geklingel.Möchten Sie Irgendwo vom Staat Geld Abzocken?Denke,Wohnen bei den Verwandten Mietfrei.Ist der Hauptwohnsitz,Gemeldet bei der Behörde als Untermieter bei den Verwandten? Würde zum Amt gehen und einen Antrag stellen,aber Vorsicht,Erschleichen von Leistungen wir von der Staatsanwaltschaft Geahndet.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 15. Januar 2008 04:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube nicht, das ein junger Mensch bei Verwanten einzieht um Gelder zu erschleichen. Sie streben ja nach Unabhängigkeit. Das ist oft aus der Not geboren. Du kannst beim Arbeitsamt eine Ausbildungsbeihilfe beantragen. Wenn es eine schulische Ausbildung ist auch Bafög. Grundsätzlich sind aber meistens erst ein mal Deine Eltern Unterhaltspflichtig und die Ämter prüfen auch sehr genau, ob Deine Eltern dazu in der Lage sind. Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Ach ja, geh zum zuständigen Amt, dort bekommst Du die Antragsformulare. Wenn dann noch Fragen sind schreib nochmal. L.G.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Bekommen wir Wohngeld? (Ich Azubi - Sie bekommt ALG1&2)

    ich habe eine frage zum wohngeld, kenne mich da njicht so aus...

    Wohngeld Beantragung; Fragen



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.