Wohngebäudeversicherung zahlt nicht alles!

8 Antworten

Was nicht bezahlt wird, ist die defekte Düse.

Der Estrich muss repariert werden, wenn er nicht zu trocknen ist, muss er halt ausgetauscht werden.

Im Zusammenhang mit der Reparatur des Estrichs muss dann auch zwingend der Whirlpool demontiert und zwischengelagert sowie im Anschluss wieder montiert werden. Hier würdest du dann deine selbst bezahlte neue Düse beisteuern. Das fällt alles unter Schutz- und Bewegungskosten. 

Obacht: Solange der Whirlpool nur innerhalb des Gebäudes gelagert/bewegt wird, zählt das zur GebäudeV, sobald er das Haus verlassen muss, zählt das zur HausratV.

Notfalls mal klagen - welche Versicherung stellt sich hier denn mal wieder dumm?

Das ist völlig korrekt so! Die Beseitigung der Nässeschäden am Gebäude wurden übernommen - sie sind durch Leitungswasser entstanden. Ansonsten sind auch Rohrbrüche an Leitungen der Wasserver- und -Entsorgung versichert. Ein Rohrbruch liegt nicht vor. Schäden an dem Whirlpool sind bedingungsgemäß nicht versichert.

Ich denke das Problem ist folgendes. Deine Versicherung zahlt dir den restlichen Schaden nicht, da du in deinem Vertrag die Armaturen nicht mitversichert hast. Deine Whirlpooldüsen zählen zu den Armaturen, genauso wie Heizungskörper, Toilettenspülkästen, etc....

Aus dem genannten Grund, wird klar warum nicht gezahlt wird. Da deine Armaturen nicht versichert sind, wird auch die Instandsetzung der Armaturen nicht übernommen ( Einbau, Ausbau etc, )

Jetzt bleiben ein paar Fragen....

Weshalb hat dein Versicherungsvertreter dich bei Schadenausnahme nicht darauf hingewiesen ?

Weshalb sind Armaturen nicht in deinem Vertrag versichert ? Schlecht beraten ? ;-)

Der Vertreter hat das sofort gesagt. Aber ich bin in einer Arztpraxis beschäftigt und dort habe ich einen all... Vertreter gefragt. Der sagte das alles bezahlt wird auch der Whirlpool. Mein Vertreter sagte das man das nicht versichern kann.

@Brettde

Pauschal ist das nicht richtig, was man dir gesagt hat. Es kommt halt immer darauf an, was in deinem Vertrag vereinbart wurde

Möglicherweise gibt es im Vertrag eine Stelle, bei der etwas ungenau ausgedrückt, DInge wie diese nicht eingeschlossen sind. Es gibt viele Versicherungen, die zunächst mal eine Leistung verweigern und dann erst zahlen, wenn man sich aufplustert und zu streiten anfängt.

Na gut, ich würde mich eher wundern, wenn die Versicherung die Kosten übernimmt, denn ne kaputte Badewanne bezahlen die ja auch nicht. Nur den Schaden, der durch auslaufendes Wasser entsteht.

Aber das ist vielleicht auch nur meine eigene Meinung.