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Wohnfläche kleiner als angegeben, aber nicht zugesichert. Neuvermessung schließt Minderung aus

gefragt von Offroader1987 am 11.05.2009 um 23:18 Uhr

In meinem Mietvertag steht die Größe 34,5qm. Die Wohnfläche ist laut Mietvertag aber nicht zugesichert und bei einer Neuvermessung schließt der Mietvertag eine Minderung aus.

Die Wohnung ist aber nur 28qm groß. Ist eine Minderung jetzt wirklich ausgeschlossen?


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anonym
beantwortet von Willhelmus am 1. Juli 2009 22:46
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Hilfreichste Antwort

Also ich kann mich nicht vorstellen, dass eine solche Passage im Mietvertrag rechtens ist. Lies mal das hier http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/mietminderung-klage-bei-10-p...

Bei mehr als 10 Prozent Abweichung, sowie in deinem Fall, kann man rückwirkend einen Teil der Miete zurück verlangen.


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Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 11. Mai 2009 23:19
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Spar dir das Nachmessen, du ärgerst dich dann nur.

Wenn es im Mietvertrag ausgeschlossen ist, zahlst du eben pro qm mehr. So wird der Vermieter argumentieren.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. Mai 2009 23:22

ne so ist das nicht! Man kann dann die Miete kürzen wenn die angegebenen Quadratmeter um mehr als 10% abweichen. Ein Vermieter muß eine genau Zahl angeben und kann nicht sagen jaa... es sind 1000 Quadratmeter ... vielleicht sind es auch nur 5...

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 11. Mai 2009 23:39

Kann er Mietkürzung machen, wenn es vertraglich ausgeschlossen ist?

Also doch nachmessen und mit dem Ergebnis zum Vermieter.


anonym
beantwortet von Paula1234 am 11. Mai 2009 23:20
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Das kann ich mir nicht vorstellen. Ruf mal die Verbraucherzentrale oder den örtlichen Mieterveren an. Wenn das zutreffen würde, wie in deinem Mietvertrag geschrieben, hätten ja alle Vermieter einen Freibrief ...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. Mai 2009 23:25

die geben am Telefon doch keine Auskunft! Da muß man schon Mitglied sein und den Jahresbeitrag zahlen!


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. Mai 2009 23:24
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ab einer Abweichung von mehr als 10% kann man die Miete neu berechnen lassen. Egal was im Mietvertrag dazu steht. Gesetzliche Bestimmungen kann man per Vertrag nie aushebeln

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 11. Mai 2009 23:48

Sehr mutige und fragwürdige Formulierungen. Das Gesetz (bzgl. Mietrecht) sagt Dir an einigen Stellen, wo es nicht zu Lasten des Mieters abgeändert werden darf (z.B. Kautionshöhe und -zahlungsweise).

Hier noch ein Link: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk29_merkblatt-wohnflaeche-ausmessen.htm

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Mai 2009 00:02

und was soll daran fragwürdig sein? genau meine Formulierung steht auch in deinem Link!

"Stellen Sie nachträglich fest, dass Ihre Wohnfläche kleiner ist als im Vertrag angegeben, so ist eine entsprechende Herabsetzung der Miete nur ausnahmsweise möglich, nämlich: -wenn die im Mietvertrag ausgewiesene Fläche um mehr als 10 Prozent unterschritten wird. Das gilt auch bei einer circa-Angabe im Mietvertrag."


Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 11. Mai 2009 23:20
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Das ist eine Sache für den Mieterschutzverein.


anonym
beantwortet von laleluleila am 11. Mai 2009 23:20
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Du kannst vielelicht nicht deinen Mietzins senken, wohl aber solltest du auf einer korrekten Abrechnung deiner Nebenkosten bestehen. Da muss er einlenken.


anonym
beantwortet von penthesileia am 11. Mai 2009 23:23
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Ich glaube, bin aber nicht sicher, es gibt einschlägige Urteile zu derartigen Fällen - zu Ungunsten der Vermieter. Ich schließe mich folglich dem Rat an, beim Mieterschutzverein anzufragen.


anonym
beantwortet von daevers am 11. Mai 2009 23:24
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Du kannst die Miete mindern oder fristlos Kündigen.Google mal nach Mietwohnung mehr als 10 %kleiner.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 12. Mai 2009 00:49
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Die Frage wäre, ob es sich lohnt, weil sonst eine Mieterhöhung stattfinden könnte...

http://tinyurl.com/qcl6o7 (lindau-portal)

Sofern allerdings die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter verlangen, dass seine Miete nach dem tatsächlichen Quadratmeterpreis berechnet wird (BGH, Az. VIII ZR 133/03

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 12. Mai 2009 00:49

Auch haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Betriebskosten nach der tatsächlichen Fläche Ihrer Wohnung berechnet werden. http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/

Mit Urteil vom 24. März 2004 (VIII ZR 133/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Mieter rückwirkend für fast vier Jahre die Miete zurückfordern kann, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße der gemieteten Wohnung mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen "Circa"-Fläche liegt. http://www.mieterbund-owl.de/bilder/aktuell/aktu_c.htm


anonym
beantwortet von espressionant am 12. Mai 2009 09:54
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Coole Idee des Vermieters. Hört sich fast so an, als ob er gewusst hat, dass die Wohnung kleiner ist. Das wäre dann Betrug. So ein Passus ist sicher nicht per AGB gültig. Da es bei solchen Sachen aber auf den genauen Wortlaut ankommt (und auch wie es zustande gekommen ist) brauchst Du hier gründliche Rechtsberatung!


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