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Wohnen zur Untermiete OHNE Mietvertrag: ist ein Hochbett ein Möbelstück oder eine "zweite Ebene"?

gefragt von pasvrai am 25.08.2008 um 8:13 Uhr

das Zimmer, was ich zur Zeit zur Untermiete bewohne, ist 11 km, hohe Decke, mit einem Hochbett. Die Gesamtwohnung ist über 100 km, proportional gesehen zahle ich fast ein Viertel der Gesamtmiete, obwohl ich nicht tatsächlich weiß, wie hoch sie ist. Ich habe mein Zimmer vor einer Woche gekündigt, womit habe ich zu rechnen? Drei Monate Kündigungsfrist auch als Untermieter ohne schriftlichen Mietvertrag oder wäre ein Hochbett in so einem kleinen Zimmer möglich als ein Möbelstück anzusehen, was mich dann nur zu 2 Wochen Kündigungsfrist verbinden würde?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. August 2008 08:15
0x
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ein Möbelstück..und daran ändert auch ein Mietvertrag nichts..

Kommentar von pasvrai am 25. August 2008 09:00

danke, das gibt mir Hoffnung. Ich bin komplett verunsichert, weil ja meine Mitbewohnerin, die dieses Hochbett selbst in disem Zimmer eingebaut hatte, mich darin überzeugen will, dass es eine zweite Ebene sei... Wie kann ich es ihr am besten beweisen? Sie ist natürlich daran interessiert, mich solange wie möglich weiter abzuziehen.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 25. August 2008 09:00
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Die Deckenhöhe produziert sicher ziemlich hohe Nebenkosten. Ohne Mietvertrag würde ich wetten Deine Kündigungsfrist ist weniger als 1 Sekunde.





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