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Wohnen in einem Loft mit Gewerbemietvertrag?

gefragt von Zumpu am 15.11.2007 um 0:18 Uhr

Ich nutze in Berlin einen Loft als Künstleratelier und Werkstatt. Ich überlege in Zukunft einen Teil davon zum Wohnen zu benutzen. Der Vermieter hat nix dagegen - nur: darf ich das überhaupt? Wie ist es dann mit der Absetzung der Gewerberaummiete/anteilig Wohnfläche und kann ich auch meinen ersten Wohnsitz dort anmelden?


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Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 15. November 2007 12:15
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Ich hab ein Büro in Berlin und dahinter schließt sich direkt meine Wohnung an. Als ich herzog, hab ich meine Privatwohnung aufgegeben und für das jetzige Objekt einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen. Der Vermieter war über die teilgewerbliche Nutzung informiert. Es gab dann eine kleine Überraschung auf dem Einwohnermeldeamt. Die haben meine Ummeldung des Wohnsitzes nicht akzeptiert, da der Gewerbemietvertrag ein privates Nutzungsrecht nicht explizit beinhaltete. So war ich "meldetechnisch obdachlos". Ich hab dann fürs Amt eine Bestätigung des Vermieters über die teilgewerbliche Nutzung eingeholt, dann klappte es auch mit der Anmeldung. Die Büroflächen und die anteiligen Verbrauchskosten setze ich natürlich über die Steuer ab.


anonym
beantwortet von Rogald am 15. November 2007 01:20
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Ist alles möglich. Bei der steuerlichen Absetzung Wohnen/Gewerbe im Verhältnis der qm ansetzen. Es gibt aber ein anderes Problem: Wenn das ein reines Wohnhaus ist, könnte mit der gewerblichen Nutzung eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegen. Das Wohnamt weiß hier bescheid. Aber wenns keinen stört... Wohnsitz dort anmelden geht.

Kommentar von Zumpu am 15. November 2007 02:16

Nee, es ist ein reines Gewerbehaus und eben mit Gewerbemietvertrag. Anmelden als 1. Wohnsitz trotzdem kein Problem? Wohnanteil wäre vermutlich ca. 30% der Gesamtfläche.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 15. November 2007 01:33
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Wenn es überwiegend - also mehr als 50 % - Gewerberaum bleibt, kannst du die Miete anteilig absetzen. Der Vermieter hat nix dagegen. Bleibt der 1. Wohnsitz - aber wen kann das stören? Trotzdem vielleicht vorher beim Bezirksamt fragen.


Luise
beantwortet von Luise am 15. November 2007 04:08
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Kann auch baurechtlich nicht erlaubt sein. In einem Gewerbegebiet gibt es nur Betriebsleiterwohnngen und die nur ausnahmsweise, bei Mischgebieten ist mind. die Hälfte Gewerbe, die andere Hälfte Wohnen. Also auch Baubehörde kann mitreden. Eigentlich müsste man einen Antrag auf Nutzungsänderung einreichen und genehmigen lassen.




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