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wohne seit 2 jahren in meiner wohnung, in mietvertrag steht was ich an warmmiete bezahlen muß.

gefragt von vroni528 am 22.11.2008 um 7:16 Uhr

mündlich wurde jedoch vereinbart, dass sämtliche nebenkosten, auch der strom, darin enthalten sind. ich habe in diesen 2 jahren meiner vermieterin bei sehr vielen arbeiten im und am haus gearbeitet. z.b. verstopften kanal reinigen,fenster streichen, weißeln, möbel aufbauen usw. letztendlich habe ich auch noch ihren pflegebedürftigen mann stellenweise betreut.) das erste jahr habe ich das ohne bezahlung gemacht. eine bekannte hat mir dann erzählt, dass die krankenkasse für die betreuung einen ausgleich bezahlt. das ich ihr so auch mitgeteilt habe. einestages war sie 3 std. stadt-bummeln und ich hatte wieder ihren ehemann betreut. wir wohnen im gleichen haus so dass ich nicht die volle zeit bei ihm verbringen mußte. aber ich war alle 15 minuten bei ihm zum nachschauen und habe ihn zur toilette gebracht und was halt alles noch anfällt. als sie heim kam meinte sie nur sie würde mir eine halbe std. bezahlen. darüber war ich sehr sauer. ich habe dann beschlossen mich nicht länger von ihr ausnützen zu lassen. habe auch dazwischen eine arbeit bekommen und somit auch keine zeit mehr für sie. eines tages hat sie einen strohmzähler einbauen lassen und mir mitgeteilt, dass ich den strom jetzt selber bezahlen muß. zuerst habe ich mich geweigert und ihr mitgeteilt das ich die summe von der miete abziehen . habe ihr dann mitgeteilt das ich es bezahle. einige tage später kam die kündigung.


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schildi
beantwortet von schildi am 22. November 2008 07:20
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Da hat dich aber jemand so richtig ausgenutzt! Was im Mietvertrag steht mußt du zahlen, mündliche Vereinbarungen zählen nicht

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 22. November 2008 07:23

außer es gibt Zeugen.

Kommentar von vroni528 am 22. November 2008 09:54

hallo schildi, danke für deine antwort aber ich glaube ich habe mich nicht richtig ausgedrückt.ich muß jetzt den strom extra bezahlen obwohl mündlich ausgemacht war der ist in den nebenkosten enthalten und ich die zwei jahre keinen bezahlen mußte. und kann sie mir ohne grund kündigen. nur weil ich von ihr den 2 wohnungsschlüssel verlangt habe.immer wenn ich nicht da war ist sie in meiner wohnung gewesen. gruß vroni528


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 22. November 2008 07:19
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und die Frage ?


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 22. November 2008 07:24
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Soviel ich weiß beinhaltet eine Warmmiete niemals den Strom, sondern nur die Heizkosten. Dann könnte ja jeder Strom verballern ohne Ende und der Vermieter müsste ihn bezahlen. Ich würde noch einmal in Ruhe mit ihr sprechen und die Angelegenheit bereinigen. Vielleicht hat sie aber auch nur einen DUMMEN zur Pflege ihres Mannes gebraucht und Dich ausgenutzt. Daher die Kündigung. Jetzt sucht sie sich den nächsten Dummen, da Du aus Zeitgründen nicht mehr zur Verfügung stehst. Bitte nicht mißverstehen, ich meine nicht, daß DU dumm bist sondern nur, daß sie eine andere Person zur Pflege benötigt, da Du ja jetzt arbeitest. Ich persönlich finde es sehr nobel von Dir, daß Du dem Mann in Deiner Freizeit geholfen hast, während Mutti auf Shopping-Tour war. Gruß A.


anonym
beantwortet von Turtok am 22. November 2008 08:32
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vroni528 gutmütigkeit wird leider immer ausgenutzt .Schade das du an einem wie den geraten bist . lerne daraus und lebe glücklich weiter .

Kommentar von vroni528 am 22. November 2008 10:32

du hast recht danke gruß vroni528


anonym
beantwortet von Obelhicks am 22. November 2008 11:51
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na, du hast ja einen sack voll probleme.

mal zuerst zum schlüssel: wenn der vermieter einen einbehält kannst du nie sicher sein, ob er alle aushändigt. schau dir das schloß genau an, mach vielleicht ein foto mit handy und besorg dir im baumarkt ein neues. das montieren ist kinderleicht und bei auszug kannst du das alte schloss wieder einwechseln.

eine warmmiete beinhaltet alle nebenkosten. da können dann nur erhöhungen umgelegt werden. allderdings zählt strom nicht dazu. damit ist auch deine mündliche nebenabrede kaum zu beweisen und du mußt den strom selbst tragen.

zur kündigung ist wichtig zu wissen, ob es ein zweifamilienhaus ist, welche kündigungsfrist im mietvertrag steht und mit welchem datum zu welchem termin gekündigt wurde. ferner, ob du auf das widerspruchsrecht hingewiesen wurdest. bitte diese infos ergänzen.


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