Wohne bei meinem Vater als vermieter muss ich man Steuern ans Finanzamt zahlen?

10 Antworten

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Die Miete ist bei Mietverträgen mit Verwandten nur dann anzusetzen, wenn sie mindestens 75 % der ortsüblichen Miete beträgt. Dann kann der Vater auch die anteiligen Werbungskosten für die vermietete Wohnung ansetzen.Also ist die Frage, wie hoch wäre die Miete, wenn die Wohnung an einen Fremden vermietet wird. Wäre diese Miete mehr als 400 €, müsste der Vater die Miete nicht versteuern.Gegen die Versteuerung spricht auch, dass die Miete nicht regelmäßig in der vereinbarten Höhe gezahlt worden ist.Also: der Vater hat nichts zu befürchten, aber die Arge wird noch einmal prüfen, ob hier tatsächlich ein ernstgemeinter Mietvertrag vorliegt.Viel Glck Helmuthk

Für Deinen Vater ist die von Dir gezahlte Miete Einkommen und das muß er versteuern. Hat er das nicht getan, wird er Probleme mit dem Finanzamt bekommen und Du, weil Du falsche Angaben gemacht hat.

Beim arbeitsamt habe ich ja gesagt zwischen 100 und 300 euro und manchmal gar nichts. und was wird auf meinen vater zu kommen wie viel strafe ? die können ja nicht nachvollziehen wie viel ich jeden monat gezahlt habe

@Sabrina4321

Ich denke nicht, daß Dein Vater eine horrende Strafe bekommen wird, vll. geht es auch ganz ohne ab. Das liegt sicher auch im Ermessen des jeweilgen Finanzbeamten. Man kann von Seiten des Finanzamtes die Kontoauszüge Deines Vater prüfen lassen und auf diese Art wird man festestellen, ob, wann und wieviel Miete Du auf das Konto Deines Vaters eingezahlt hast. Insofern könnte man beim Finanzamt schon nachvollziehen, in welchen Intervallen Du welche Summen gezahlt hast - oder nicht. Das Gleiche gilt für Deine Kontoauszüge beim Jobcenter. Ich glaube, daß Ihr Euch wegen der Mieteinnahmen keine Gedanken gemacht habt, es nicht gewusst habt. Grundsätzlich ist jede Einnahme zu versteuern und eine Mieteinnahme, auch wenn sie nicht regelmässig kommt und vom eigenen Kind geleistet wird, ist eine Einnahme, die versteuert werden muß. Leider schützt Unwissenheit nicht unbedingt vor Strafe. Unter gewissen Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit der Nachmeldung, so daß Dein Vater die Mieteinnahmen ggf. auch nachversteuern könnte. Er sollte sich baldmöglichst diesbezüglich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

Wir wussten das noch nicht mal dass man das beim Finanzamt angeben muss, das wussten wir erst nachdem ich beim arbeitsamt war

@Sabrina4321

wie macht dein Vater nicht jährlich eine Steuererklärung? (siehe Anlage V)

@helmutgerke

jeder Vermieter weiß, dass er vereinnahmte Mieten beim FA anzugeben hat.

Die 300 € muss dein Vater als Einnahme versteuern. Dagegen kann er dann aber anteilig sämtliche Kosten für das Haus als Werbungskosten absetzen. Da ist es noch lange nicht klar, ob er wirklich Steuern zahlen muss.

in 2009 hat er die miete leider nicht versteuert. was kommt dann auf ihn zu ?

in 2009 hat er die miete leider nicht versteuert. was kommt dann auf ihn zu ?

ich habe alg 2 nur beantragt wegen meiner krankenversicherung. und die wollten dann auch mietvertrag und alles haben. weil ich meine krankenversicherung nicht zahlen kann und mein vater auch nicht und die kostet monatlich 200euro

auf dich kommt nichts zu aber auf deinen Vater, Mieteinnahmen sind zu versteuern.

was kommt auf meinen vater denn zu ??

@Sabrina4321

wenn ihr keinen MV hattet und du das Geld als Zuschuss zum Haushalt gezahlt hast , für essen, trinken und anteiligen Strom und Heizung, kommt auf deinen Vater gar nichts zu. Hat er allerdings für die 2. Wohnung Reparaturen steuerlich geltend gemacht oder Zinsen für ein Darlehn und ihr hattet einen offiziellen MV, dann hätte er die Miete auch angeben müssen.