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wohne als untermietr in einer eigentumswohnung darf der vermieter das zimmer ohne ankündigung betr

gefragt von daniel87a am 27.07.2009 um 6:18 Uhr

jedes mal weden schränke kontrolliert und mehr


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bitmap
beantwortet von bitmap am 27. Juli 2009 06:19
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Nein, darf er nicht. Schließ doch dein Zimmer ab.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 27. Juli 2009 06:23
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darf er nicht. ist deine privatsphäre.


Shaper4u
beantwortet von Shaper4u am 27. Juli 2009 06:39
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Nach dem verlassen absperren, so schütz du dich zuminsest von ungebetenen zutritt deines Vermieters.... NEIN darf er nicht !!!!

Kommentar von daniel87a am 28. Juli 2009 15:49

ja mach ich ja imma aber sie hat nen zweitschlüssel wohne bei ihr im ausgebauten keller. mit festen mietvertrag!!

Kommentar von 31217f908317770de5ac3822027c7c62smallShaper4u am 29. Juli 2009 06:35

Sie darf keinen Zweitschlüssel haben, so fängt es schon mal an, du solltest da ausziehen


anonym
beantwortet von michael66869 am 27. Juli 2009 07:26
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Hast du ihn mal zur Rede gestellt ? Versuche das Problem mit ihm zu klären, und frage ihn mal, warum er das tut. Weise ihn darauf hin, das es sich hierbei um deine Privatsphäre handelt, die er bitte auch respektieren möchte und sein Handeln eventuell auch strafbar ist.

Kommentar von daniel87a am 28. Juli 2009 15:56

nee hab ich nie getan da ich dachte es ist ihr gutes recht. ist ja ihr haus...

Kommentar von michael66869 am 28. Juli 2009 16:06

das hat damit nichts zu tun, sie darf es einfach nicht.

Kommentar von daniel87a am 28. Juli 2009 16:14

gut zu wissen vielen dank!!!


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 27. Juli 2009 06:43
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Der is wahrscheinlich nur auf die Unterwäsche schubladen scharf ;) und nein er darf deine Räume nicht kontrollieren.


McFly1985
beantwortet von McFly1985 am 27. Juli 2009 06:53
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Nein nur mit Termin absprache mit dir!


anonym
beantwortet von ingridshaus am 27. Juli 2009 07:07
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Das ist Hausfriedensbruch und sogar strafbar.


DickeBohne
beantwortet von DickeBohne am 27. Juli 2009 07:45
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Er darf es nicht, aber er darf dir kündigen, wenn du ihm nicht passt.


anonym
beantwortet von mialena am 27. Juli 2009 08:08
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nein das darf er nicht , er muss sich vorher anmelden und eine Frist einhalten


anonym
beantwortet von mialena am 27. Juli 2009 08:10
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wenn der in Deinen Sachen kramt würde ich mir eine neue Wohnung suchen und ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen besorg Dir eine kleine Kamers, dass Du den Menschen überführen kannst


anonym
beantwortet von Lisa29 am 28. Juli 2009 09:15
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Jeder Vermieter muss eine Wohnungsbegehung mehrere Tage im Voraus ankündigen und den Termin mit dir absprechen. Nur auf deine ausdrückliche Erlaubnis hin darf der Vermieter deine Wohnung ohne dein Beisein betreten, normalerweise muss er warten, bis du Zeit hast und auch in der Wohnung zugegen bist. Betritt er die Wohnung ohne dein Wissen und unangekündigt, ist das Hausfriedensbruch und strafbar. Wühlt er sogar noch in deinen Sachen, ist das ein kriminelles Verhalten und Eingriff in deine Privatsphäre. Ich an deiner Stelle würde den Vermieter schriftlich über die rechtliche Lage informieren. Solltest du ihn noch mal erwischen, wie er dein Zimmer betritt, würde ich mir was neues suchen, ihn anzeigen und schauen dass ich da weg komme!


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