BreakTheLaw09 am 29.06.2009 um 13:38 Uhr
Bekommt man auf Antrag beim Wohnungsamt seiner Stadt, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen (nachfragen) nicht überschreitet.
Braucht man, um im sozialen Wohnungsbau mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen mieten zu können, die in der Regel günstiger angeboten werden als andere. Diese Wohnungen dürfen dann nur mit "WBS" vermietet werden, was dann auch in der Anzeige z.B. steht.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch §5-Schein, ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") zu beziehen. Er wird im § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) geregelt.
WIKI
Zum Beispiel
Wenn du Harz4 oder so bekommst und die Miete übernommen werden soll..
Oder wenn dein Gehalt so gering ist, dass du Wohngeld beantragen kannst.
Ich denke mal, wenn man Sozialhilfe bezieht, braucht man sowas, wenn man selbst Geld verdient, braucht man ja keinen Wohnberechtigungsschein!
Doch - auch wenn man selbst arbeitet, kann man den beantragen und kann er sogar sinnvoll und nützlich sein.
Leider falsch gedacht.