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Wohin wende ich mich wegen einer Tätlichkeit eines Lehrers gegenüber meinem Sohn?

gefragt von seesee am 28.06.2008 um 21:37 Uhr

Mein SOhn (13) wurde an der Bushaltestelle von einem Lehrer mit dem Handrücken im Gesicht getroffen, nachdem er meinen Sohn am Ranzen gepackt und hin und her gezerrt hatte, um sich den Weg zu einem Klassenkameraden meines Sohnes frei zu machen. Um den genauen Vorfall zu schildern, genügt hier der Platz nicht. Mit dem Direktor hatte ich ein klärendes Gespräch geführt. Der Lehrer streitet alles ab, obwohl jede Menge Zeugen alles beobachtet haben. Von einer Strafanzeige wegen Körperverletzung möchte ich absehen, aber ich möchte , dass der Vorfall beim Oberschulamt aktenkundig wird für den Fall, dass so etwas sich bei dem Lehrer wiederholt. An welche Abteilung wende ich mich (Baden-Württemberg)?


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Reply


Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 28. Juni 2008 21:40
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Meine Güte......... Kinderkram wegen so etwas Theater zu machen. Auch ich war einmal jung ....... und ich hatte immer selbst Schuld daran, wenn der Lehrer so etwas mit mir getan hatte. Laß den Lehrer leben,..... die haben es viel schwerer mit Schülern als du mit deinem Sohn.

Kommentar von Simple_avatar8smallkerstin285 am 28. Juni 2008 21:44

da bin ich aber anderer meinung, vergleiche nicht deine zeit mit der heutigen zeit. auch wenn schüler am rad drehen, kein lehrer hat das recht zu solchen handlungen.

Kommentar von Simple_avatar1smalllionbaby72 am 28. Juni 2008 21:48

Ja heutzutage regen sich die Eltern bei jeder Kleinigkeit sinnlos auf....unmöglich....wer weiß wie sich der Bengel in der Schule sonst benimmmt... Macht der Lehrer das denn auch immer aktenkundig...bestimmt nicht!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moon am 28. Juni 2008 21:55

Ihr habt ja ne Meinung, ist ja unglaublich. Auch der Lehrer hat nen Mund und sollte als Erwachsener in der Lage sein, sich verbal verteidigen zu können. Schläge zeugen einfach nur von Schwäche - und so jemand unterrichtet Kinder und bekommt ne Menge Geld dafür. Unglaublich!! Was soll denn das Kind mit auf den Weg nehmen? Und andersherum gefragt: würde der Lehrer auch seinem Kollegen oder gar Direktor eine reinhauen, wenn ihm was mißfällt? Wohl kaum - aber bei einem Kind ist es in Ordnung?

Übrigens:Kein Kind darf mehr geschlagen werden, ist so im Grundgesetzt verankert worden und nicht ohne Grund!! Könnt ihr übrigens hier nachlesen: BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

Kommentar von Simple_avatar8smallkerstin285 am 28. Juni 2008 21:56

aber wehe, die eltern wollten das kind erziehen und fremde bekommen es mit, aber dann auch. schlimm finde ich hier, das sich das ganze geschehen außerhalb der schule abgespielt hat, man könnte glauben, das war bewußt von dem lehrer. frage, hast du ein kind- bestimmt nicht.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 28. Juni 2008 21:57

@kerstin285. Die Antwort finde ich nicht gut einen User hier auf sein Alter hin abzuqualifizieren. Vielleicht ist die Sicht der Älteren (ich bin es auch) etwas erfahrener. Die Schilderung des Vorfalles ist übrigens nicht vollständig.

Kommentar von Saarland60 am 28. Juni 2008 22:27

Das war damals schon falsch und ist es heute auch noch. Hier die "gute alte Zeit" zu bemühen, in der alles besser war als heute oder doch zumindest nicht so schlimm, ist völlig deplaziert.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 28. Juni 2008 22:40

Ja da hast Du schon recht. Nur ich vermute, daß in diesem Fall dem Lehrer vielleicht doch Unrecht getan werden könnte, weil die Darstellung des Falles ja offensichtlich nicht vollständig geschildert wurde. Da könnte ja gerade etwas weggelassen worden sein, was für den Lehrer spricht. Deshalb könnten diese Urteile voreiligig und ungerecht sein. Gegen Gewalt eines Lehrers ist ja wohl jeder vernünftige Mensch. Das ist außer Diskussion.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 28. Juni 2008 21:40
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Schriftlich beim Träger der Schule; notfalls schriftlich über das Kultusministerium.


kerstin285
beantwortet von kerstin285 am 28. Juni 2008 21:41
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ich rate trotzdem zur anzeige bei der polizei, das würde wahrscheinlich die meiste wirkung bei dem lehrer zeigen und mit dem aktenzeichen erst beim schulamt eine meldung machen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moon am 28. Juni 2008 21:59

Richtig - wenn er nach einem Gespräch mit dir keine Einsicht zeigt, dann zeig ihn an.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 28. Juni 2008 22:03

Und was macht man, wenn er dann miese Noten austeilt?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moon am 28. Juni 2008 22:05

Tja , dass ist eine schwierige Frage, aber es ist doch schon schlimm, wieviel Macht so ein Lehrer besitzt, oder? Notfalls müsste der Junge die Klasse wechseln.

Kommentar von Simple_avatar8smallkerstin285 am 28. Juni 2008 22:08

das würde mit sicherheit auffallen, voraus gesetzt, es ist ein guter schüler.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Juni 2008 21:42
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Schuldirektur/Schulamt/Polizei - je nach Schwere des Vorfalls.

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 28. Juni 2008 21:45

weiß man denn wie provozierend der Sohn gehandelt hat und was der Grund für die Tätlichkeit seitens des Lehrers war ??????? Wir wissen nichts. Und sagt der Sohn aus Angst denn auch die Wahrheit ??????

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 28. Juni 2008 21:50

Der Vorfall müsste so oder so untersucht werden, egal ob von Direx, Schulamt oder Polzei. Die Details der verschiedenen Aussagen können einen -aufschluß über den Hergang geben. Aber ein Lehrer darf nicht handgreiflich werden, außer bei Notwehr.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 28. Juni 2008 21:42
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Da gibt es in jeder Stadt eine Schulbehörde bzw im Bürgerbüro eures Bezirkes! Oder wie es auch manchmal heisst; Rathaus. Da sitzen auch die Schulbeauftragten. Aber die werden dich nur fragen ob Du eine Anzeige erstatten willst ansonsten interessiert es denen nicht wirklich!....





anonym
beantwortet von goldie25 am 28. Juni 2008 21:43
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Wenn der Rektor nicht reagiert an die Schulbehoerde wenden.(Sofort)


Jana07
beantwortet von Jana07 am 28. Juni 2008 21:38
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An den Rektor !

Kommentar von seesee am 28. Juni 2008 21:41

Meine Erfahrung: Eine Krähe hackt der anderen kein AUge aus. Deshalb mein Plan: Aktenvermerk ans Oberschulamt.

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 28. Juni 2008 21:42

Dann müßte man ja jeden Lehrer denunzieren und bald gibt es keine Lehrer mehr und auch keine Schule.... es ist schlimm, wenn der eigene Sohn nicht wahrheitsgemäß erzählt, was und wieso das so gekommen ist. Und die anderen "Zeugen" wollen auch nur den Lehrer eins auswischen. Davon bin ich überzeugt.

Kommentar von seesee am 28. Juni 2008 21:57

Bist du selbst Lehrer(in)? Ich versuche meinen Sohn gewaltfrei zu erziehen (nicht anti-autoritär!). und niemand hat das Recht, Hand an meinen Sohn zu legen. NIEMAND!


Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 28. Juni 2008 21:41
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Wenn Du sicher bist das sich das wie erwähnt abgespielt hat würde ich einen Anwalt aufsuchen, bei Zweifel würde ich das Gespräch mit dem Lehrer suchen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Juni 2008 21:41
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Der Rektor ist verantwortlich für die Handlungen der Lehrer.

Kommentar von seesee am 28. Juni 2008 21:58

Auch für Handlungen außerhalb der Schule? Bushaltestelle!

Kommentar von 96e4109c435278cc7bc3a571512f4ad9small Qetan am 28. Juni 2008 22:00

Ja.

Kommentar von Simple_avatar8smallkerstin285 am 28. Juni 2008 22:11

na das glaube ich kaum

Kommentar von Simple_avatar8smallkerstin285 am 28. Juni 2008 22:12

na das glaube ich kaum


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 28. Juni 2008 21:51
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Ich finde die ganze Sache sehr überzogen. An deiner Stelle würde ich noch einmal mit dem Lehrer und deinem Sohn das Gespräch suchen, vielleicht ohne Schulleiter bzw. Schulbehörde. Eine Entschuldigung in diesem Rahmen sollte dann schon drin sein. Im Gerangel zwischen Kindern kann man schon mal ausversehen das Gesicht eines Kindes unbeabsichtigt treffen. Er hat es bestimmt nicht mutwillig getan.

Kommentar von Simple_avatar8smallkerstin285 am 28. Juni 2008 22:11

der lehrer hat ja alles abgestritten, also würde er sich wohl kaum entschuldigen.

Kommentar von Simple_avatar1smalllionbaby72 am 28. Juni 2008 23:08

er wird es abgestritten haben, weil es eigentlich belanglos ist und von der Mutter eher aufgepuscht wird.

Kommentar von seesee am 28. Juni 2008 23:19

HALLO? Ich habe dem Direx per E-Mail einen Bericht dessen zukommen lassen, was mir mein Sohn erzählt hat. Der Lehrer schrieb eine "Gegendarstellung" des Sachverhaltes. Ich glaube nicht, dass ich etwas hoch putsche. Sonst hätte der Lehrer nämlich seine Strafanzeige! Da weder ich noch der Direx dabei waren, sehe ich von der Anzeige ab, möchte den Vorfall aber beim Schulamt aktenkundig machen. Damit im Wiederholungsfall schneller agiert werden kann. Der Lehrer hat bereits mich als Schülerin an einer anderen Schule unterrichtet. Und bereits damals "wußten" die Schüler, dass der Mann völlig den Beruf verfehlt hat. Schon damals war er ein "Schüler-Opfer". Zwischenzeitlich wurde er bereits drei mal an eine andere Schule versetzt (im gleichen Landkreis). Das will ja auch etwas heißen. Ich will mich nicht an ihm "rächen", denn zwischen ihm und mir persönlich gab es nie Schwierigkeiten. Aber der Mann ist aus meiner Sicht psychisch fertig, so dass er sich zu solchen Tätlichkeiten hinreißen lässt. Eine tickende Bombe gewissermaßen.

Kommentar von Simple_avatar1smalllionbaby72 am 28. Juni 2008 23:58

Tja meine Liebe....Alle Tatsachen am Anfang darlegen und es entstehen nicht solche Mißverständnisse.

Kommentar von seesee am 29. Juni 2008 09:49

Wie geschrieben: Der Platz reichte nicht aus; leider hat man ja nur eine begrenzte Zeichenzahl zur Verfügung....

Kommentar von Simple_avatar1smalllionbaby72 am 29. Juni 2008 14:45

ja ok. Aber trotzdem sind dadurch die Tatsachen nur spekulierbar und nicht genau nachvollziehbar. Dadurch ist auch einiges im unklaren.


Szintillator
beantwortet von Szintillator am 28. Juni 2008 23:46
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Das ist eine sehr vage Aussage, daß Dein Sohn im Gesicht von dem Handrücken des Lehrers getroffen wurde, das kann zufällig geschehen sein, als er sich umgedreht hat. Was sagt Dein Sohn denn, weshalb ihn der Lehrer am Ranzen gepackt hat, er ist bestimmt das große Unschuldslamm! So können aber z.B. Lehrer fertig gemacht werden!

Kommentar von seesee am 29. Juni 2008 09:51

Hast du denn die Beiträge nicht gelesen, bevor du geantwortet hast? Da steht doch alles drin.

Kommentar von Simple_avatar6small Szintillator am 29. Juni 2008 22:47

@seese, lesen kann ich meiner Meinung nach schon, in Deiner Frage und Deinen Kommentaren steht nichts genaueres drin, ich bleibe dabei, es ist eine vage Behauptung, die da in den Raum gestellt wird. Die anderen Antworter und Kommentatoren waren nicht dabei, sind also keine Zeugen!


maja69
beantwortet von maja69 am 9. Juli 2008 13:35
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erschreckend welche meinung manche hier vertreten! "gewalt" war und ist keine lösung, egal was vorher passiert ist. finde viele antworten ganzschön verharmlosend, aber du hast hoffentlich einen weg gefunden?!wünsche glück!




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