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Wohin schicke ich Forderungsanmeldungen und anderen Schriftverkehr im Insolvenzverfahren?

gefragt von Mandy1 am 05.09.2007 um 8:01 Uhr

Muss ich meine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren und anderen Schriftverkehr, wie Vertragskündigungen usw. an den eingesetzten Insolvenzverwalter schicken oder an das Unternehmen, mit dem ich die Vertragsbeziehung habe?

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Insolvenzverfahren x 42

andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. September 2007 08:15
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Grundsätzlich muss alles nur noch über den Insolvenzverwalter abgewickelt werden


isa1313
beantwortet von isa1313 am 5. September 2007 08:06
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An den Insolvenzverwalter, der leitet alles entsprehend weiter und sammelt die Forderungen.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 5. September 2007 09:31
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In aller Regel darf eine insolvent gewordene Firma keine Geschäftsaktivitäten mehr ausüben. Man wird, wenn Du mit der Firma korrespondierst, üblicherweise die Post eh an den Insolvenzverwalter weitergeben, daher schicke besser direkt an diesen. Du weißt ja nie, wie die Leute in der insolventen Firma nun "drauf" sind.


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