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Wohin kann man sich wenden, wenn das Auto zu unrecht abgeschleppt wurde?

gefragt von ancia79 am 19.12.2008 um 9:41 Uhr

Mein Auto stand auf einem Parkplatz, dessen Verbotsschild seit Wochen mit Schwarzer Klebefolie abgedeckt ist. Bisher konnte ich problemlos dort parken. Doch nun wurde es plötzlich abgeschleppt. Kann ich mich auf die schwarze Abdeckung der Parkeinschränkung berufen? Und wohin muss ich mich melden?

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Auto x 23.221 Abschleppen x 60 Unrecht x 33

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. Dezember 2008 09:52
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Sie können sich an den wenden, der veranlasst hat, dass ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde. Der hat auch die Kosten für das Abschleppen bezahlt. Er wird Ihnen sicherlich sagen, weshalb er Ihr Fahrzeug entfernt hat. Falls Sie nicht wissen, wer das war und aus welchem Grund dies geschehen ist, würe ich annehmen das Auto wurde schlicht und ergreifend geklaut! In dem Falle würde ich den Kfz-Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige bringen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 19. Dezember 2008 09:50
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Immerhin wusstest Du, dass dort ein Verbotsschild zugeklebt war. Insofern wusstest Du, dass Du zu unrecht dort geparkt hast.

Nur wenn Du nichts von einem Verbotsschild gewusst hättest, kämst Du aus der Sache evtl. raus.

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 19. Dezember 2008 09:52

Na ja, wenn es (von offizieller Seite) zugehängt war, war es von denen ungültig gemacht worden. Somit wäre parken erlaubt gewesen. Und nur, weil "das komische, bis gestern schwarze" Ding heute als Parkverbotsschild zu erkennen ist, heißt das ja nicht, dass man gestern schon wusste, dass es sich um ein (zugeklebtes) Parkverbotsschild handelt!


anonym
beantwortet von 338194 am 19. Dezember 2008 09:45
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Hoffentlich hast Du ein Beweisfoto gemacht, oder kannst denjenigen ausfindig machen, der das Schild zugehängt hat.


anonym
beantwortet von Divine38 am 19. Dezember 2008 09:44
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In Hamburg haben wir einen "Auto-Knast", da bekommst Du Dein Auto erst wieder, wenn Du bezahlt hast. In jedem Fall bekommst Du ja noch ein Ticket von der Polizei, auf das Du dann reagieren kannst. Aussicht auf Erfolg ist wahrscheinlich nicht so riesig, ich drücke Dir aber trotzdem die Daumen!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 19. Dezember 2008 09:44
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Bei der Polizei oder beim Ordnungsamt


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