Chief001 am 13.02.2008 um 21:12 Uhr
In was für Nachbarstaaten darf ich mit den roten Kfz-Kennzeichen fahren? Zb. Testfahrt mit einem Wagen.

in gar keine..das rote Kennzeichen ist für Probefahrten gedacht bzw. zeitweilige Zulassung als Überführungskennzeichen
In vielen Ländern wird das rote Händlerkennzeichen zwar toleriert, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Das rote Kennzeichen gilt für Probe- und Überführungsfahrten und es ist nicht nachzuvollziehen, wozu man eine Testfahrt ins Ausland machen muss - das Auto fährt sich auf der anderen Seite der Grenze auch nicht anders als in Deutschland.
Chief001 am 13. Februar 2008 21:52 Ich muss mit diversen Fahrzeugen in Kürzester Zeit ca 5000 -10000 Km Fahren und immer Hamburg Berlin München sind öd. Das sind alles Testfahrten mehr darf ich nicht sagen.Nur wir haben keine Info von unserer Firma bekommen !
das mit dem verhalten in anderen ländern vom auto ist nicht ganz richtig. es gibt da schon unterschiede grad bei der laufeigenschaft der motoren, zwecks der luftdichte normal luft temperaturen und luftfeuchtigkeit, da gibt es schon unterschiede im spritverhalten.
Kurzzeitkennzeichen im Ausland
du darfst, lies nach wohin unter diesem link:
http://www.adac.de/RechtundRat/kfz_zulassung/kfz-kennzeichen/default.asp?TL=2#atcm:8-127318
also meiner info nach ist das rote kennzeichen nur zu Probefahrten und überführung so wie tüv fahrten zulässig. wo bei der tüv mittler weile auf die kurzzeit kennzeichen besteht wegen dem versicherungsschutz. testfahrt ? das kommt drauf an also bei uns hier in der gegend macht audi ihre probefahrten wenn sie vom band kommen auch mit roten nummern. jetzt ist die frage fällt deine testfahrt unter probefahrt um das fahrzeug zu testen ob alle funktionen und andere makel ok sind dann würde es gehen meine ich. solltest du aber ein fahrzeug umbau auf funktion und ausdauer testen wollen da weis ich nicht ob das geht.

Ich hatte mal welche bekommen übers Wochenende weil der Verkäufer Misst gebaut hat bei der Anmeldung. War natürlich nicht erlaubt habe ich rausgefunden als mich die Polizei kontrollierte. Jedes rote Kennzeichen hat auch sowas wie ein Fahrtenbuch auf dem ganz vorne steht dass das Kennzeichen nur zur Probe- und Überführungsfahrten benutzt werden darf. Eine längere Fahrt an einem Tag kann man auch als Testfahrt bezeichnen (Info Landratsamt). In das kleine Büchlein muss man immer das Fabrikat, ID-Nr. und den Tag der Fahrt eintragen. Ein Tag pro Seite. Und wenns Büchlein voll ist musste ein neues beantragen. Deswegen gibt der Händler seins nicht gern aus der Hand, damit er erst das Datum einträgt wenn du kontrolliert wirst. Das Knölchen für das Nichtmitführen von Fahrzeugpapieren kriegst dann Du :-)