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Woher weiß ich, welches Tunig teil ich vom TÜV abnehmen lassen muss?

gefragt von manski88 am 03.06.2008 um 19:30 Uhr

Steht da was auf den Verpackungen oder gibt es feste Regelungen? Muss ich z.B. Pedalcover oder Mittelarmlehnen eintragen lassen, oder nur wirklich große Sachen? Wie sieht es denn aus mit Auspüffen bzw. Endstücken für diese?

Danke

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Recht x 35.191 Auto x 23.139 TÜV x 498

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 3. Juni 2008 19:48
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Manski, müssen musst du es gar nicht. Der Polizei könnte eine Abnahme aber nicht so gern sehen. Der TÜV ist ein Dienstleistungs-Unternehmen, das nur Abnahmen in deinem Auftrag ausführt (ich arbeite für den TÜV Rheinland). Formal kannst du davon ausgehen, dass alle Teile, die der Hersteller nicht in der ABE explizit wahlweise aufgeführt hat, abnahmepflichtig sind. Das gilt auch für die Hersteller der Zusatz-Teile, die evtl. eine Sonder-Abnahme durchführt haben, um eine Sonder-Freigabe für Prüfungen duch z. B. die TÜVs oder eine Sonder-Erlaubnis zur Hersteller-ABE zu erhalten (diesen ABE-Zusatz musst du dann mitführen). man kann das nicht auf bestimmte Teile-Gruppen beschränken; manche Hersteller haben sehr viele Sonderteile "homologieren" lassen, manche gar keine (bei einem Ferrari würdest du schon mit einer Anhängerkupplung Schwierigkeiten bekommen; bei Porsche nicht). Es gibt auch noch eine Möglichkeit zur Sonder-Abnahme durch dich: Du könntest eine Sonderfreigabe nur für dich und dein Auto bei einem TÜV beantragen. Der Aufwand wäre enorm (für zusätzliche Reifenbreiten inkl. aller Umbauten mit allen Tests auf z. B. Rennstrecken durch den TÜV über mehrere Tage schon mal 10 000,- €). Nun zu dinen Teilegruppen: Pedalcover haben eine Hersteller-Freigabe zum Mitführen, den korrekten Einbau überprüft der Prüfer bei der HU. Mitellarmlehnen müssen nur dann eingetragen werden, wenn sie den Bewegungsraum einschränken. Auspuffe haben in der Regel eine Hersteller-Freigabe (durch den Auspuff-Hersteller); sind im Normalfall nicht eintragungspflichtig. Endstücke müssen nur dann eingetragen werden, wenn sie die Strömungsverhältnisse des Abgases am Fahrzeug-Heck evtl. beeinflussen. Fahr am besten zum TÜV und frag die Prüfer im Einzelfall, bevor du die Teile kaufst.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 3. Juni 2008 19:44
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Also Pedalcover sind keine Tunigteile, sondern bloße Optik für die Hühneraugen, aber keine Maßnahme zur Leistungssteigerung oder Fahrwerksverbesserung.

Eine Mittelarmlehne braucht keine Eintragung, sofern sieden Fahrer nicht behindert und keine scharfen Kanten aufweist, ist aber auch kein Tuningteil, sondern macht es Opa bequemer.

Auspuffanlagen und Teile davon, vom Krümmer bis zum Endrohr, müssen den Bestimmungen der Straßenzulassungsordnung entsprechen, eine Eintragung in die Papiere entfällt bei Vorliegen einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Auspuffblenden (die toll veerchromten Blechrohre, die z.B. bei einem Einrohrauspuff zwei Endrohre vortäuschen) sind Verschönerungsteile und spiegeln das mangelnde Selbstwertgefühl des Autobesitzers wieder. Dafür braucht man keine Eintragung, Tuning ist aber auch das nicht.

Was hast du denn für seltsame Vorstellungen von Tuning? kopfschüttel


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. Juni 2008 19:42
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Alle Sicherheitsrelevanten Teile und Teile mit eigener ABE bzw. der Euro-Prüfziffer dürfen nur durch Teile ersetzt werden, die ebenfalls zugelassen sind und der TüV muss dies entsprechend attestieren. Dann sind alle äußeren Veränderungen vorführpflichtig.


1hxo1981
beantwortet von 1hxo1981 am 3. Juni 2008 19:41
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Ne jetzt im ernst. Wenn du ein Teilegutachten hast, wo dein Pkw aufgeführt ist nach §19-3 kannst du es ohne Probleme bei jeder Prüforg. eintragen lassen. Wenn du für das Teil nichts hast oder selbstgebaut ist muß es nach §21 nur beim Tüv eingetragen werden. 21 er ist teuerer wie normales Gutachten 19-3.


1hxo1981
beantwortet von 1hxo1981 am 3. Juni 2008 19:37
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Ich würde mir das micht abnehmen lassen dann hast du doch nichts mehr sonder lieber eintragen lassen:-))


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