TheShadowrun am 18.06.2009 um 19:50 Uhr
Sind wir dann wohl "Zweitländer" oder was?
Nur mal zur Info - hab ich grad unter >Drittländer< gefunden:
Zollgebiet,
das von den Zollgrenzen umschlossene Gebiet; muss sich nicht vollständig mit dem Staatsgebiet (Hoheitsgebiet) decken, sondern kann sich auch auf ausländische Hoheitsgebiete erstrecken oder Teile des Hoheitsgebietes aussparen. Der Verkehr mit Waren über die Grenze des Zollgebiets wird zollamtlich überwacht, um die Entrichtung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuern) sowie die Einhaltung von Verboten und Beschränkungen für den Warenverkehr (Drogen, Waffen, gefälschte Markenartikel, gesundheitsgefährdende Waren, geschützte Pflanzen und Tiere) sicherzustellen. Das Zollgebiet der EG, in dem das gemeinschaftliche Zollrecht gilt (Gemeinschaftsgebiet), umfasst grundsätzlich das Gebiet der EG-Mitgliedsstaaten. Folgende Ausnahmen zählen nicht zum Gemeinschafts-, sondern zum Drittlandsgebiet: Helgoland und Büsingen (Deutschland), Färöer und Grönland (Dänemark), die überseeischen Départements (Frankreich), Livignio, Campione d'Italia und der italienische Teil des Luganer Sees (Italien), Ceuta und Melilla (Spanien). Monaco und die Isle of Man werden, obwohl sie nicht zum EG-Gebiet gehören, Frankreich bzw. Großbritannien zugerechnet. Zum Drittlandsgebiet zählen neben den genannten Ausnahmen auch Andorra, Gibraltar, Zypern und San Marino. - Freizonen (in Deutschland Freihäfen) und Freilager sind Teil des Zollgebiets; in ihnen gelagerte Waren werden aber erst bei Entnahme und Überführung in den freien Verkehr abgabepflichtig. Zollfreiläden in Flug- oder Seehäfen (Duty-free-Shop) sind offene Zolllager mit ausschließlich für die Wiederausfuhr vorgesehenen Waren, die unverzollt und unversteuert an Reisende abgegeben werden, die sich auf dem Luft- oder Seeweg in Drittländer begeben.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007
Drittstaaten oder Drittländer sind Staaten, die nicht Vertragspartei oder Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind. Aus Sicht der EG sind Drittstaaten beispielsweise Norwegen, China und die USA. Hinsichtlich des Aufenthaltsrechts gilt für alle Staatsbürger der Drittstaaten das AufenthG, sofern sie nicht bevorrechtigte Personen sind. Die Schweiz nimmt momentan eine Sonderrolle ein. Bei den Drittstaaten unterscheidet man zwischen den positiven und negativen Drittstaaten.
Wiki hat's!
http://de.wikipedia.org/wiki/Drittl%C3%A4nder
dankeschön