lachnieth am 03.03.2007 um 15:15 Uhr

Dieser Begriff wird ja normalerweise gebraucht, wenn jemandem ein Besitztum Zwangsversteigert wird. Da ja bei Versteigerungen das Objekt per Zuschlag mit dem Auktionshammer erfolgt, sagt man es ist unter den Hammer gekommen.
Ich habe diese Erklärung gemutmaßt, und kann auch nicht sagen, ob sie korrekt ist, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
LG

Stimmt, die Wendung bezieht sich darauf, dass bei Versteigerungen das Höchstgebot durch einen Hammerschlag des Auktionators bestätigt wird.
Stimmt!
Aber sowas von...! Hochgedaumt!
Die Erklärung stimmt, "unter den Hammer gekommen" bedeutet, das etwas versteigert wurde, also nicht mehr da ist.