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Woher bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis?

gefragt von bellalilly am 13.06.2007 um 14:57 Uhr

Was steht da alles drin (mir klar das z.B. Diebstahl o.ä. drinsteht, aber auch "kleine" Vergehen)?


Reply


ravenmuc
beantwortet von ravenmuc am 13. Juni 2007 15:00
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Du mußt es beim Einwohnermeldeamt beantragen. Drin stehen tun Deine Vorstrafen, außer erstmalige Geldstrafen und Jugendstrafen.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 13. Juni 2007 15:06
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Kannst du auch persönlich auf Antrag an das Bundezentralregister in Bonn stellen. Was geht nicht rein:

Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

  1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
  2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG),
  3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind.

Hier hast du die Internet-Adresse: http://www.bundesjustizamt.de/cln048/nn258844/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRnode.html?nnn=true


anonym
beantwortet von karlhorst am 13. Juni 2007 15:01
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Auf dem Einwohnermeldeamt. Kostet, je nach der jeweiligen Gemeindegebühr, ab 20-€. Alle Straftaten, die noch nicht verjährt sind, stehen dann drin! Sich einfach mal überraschen lassen!

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 14. Juni 2007 08:40

Kostet überall nur 13 Euro.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. Juni 2007 15:05
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Das polizeiliche Führungszeugnis wird beim Standesamt deines Geburtsortes geführt. Beantragt wird es beim Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde.

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 14. Juni 2007 08:29

So ein Quatsch, das Standesamt führt doch keine Führungszeugnisse. Dafür ist das Bundeszentralregister zuständig.


Einzel Kämpfer
beantwortet von Einzel Kämpfer am 14. Juni 2007 01:57
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Bei der Polizei vielleicht = polizeiliches Führungszeugnis...





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