Hallo, ich bin jetzt in dr 16.ssw, mein Arbeitsvertrag geht bis zum 14.06, habe von meiner Ärztin jetzt ein Beschäftigungsverbot bekommen.Danach wollte ich meinen Krankenkasse fragen ob die mir für ca.einen Monat krankengeld zahlen würde, danach bin ich ja im Mutterschutz, wie sieht es denn da eigentlich aus mit dem Geld ? Bekomm ich da überhaupt was und wenn ja wo mus sich es beantragen und bei wem ? Danke schon mal im vorraus...

Von der Krankenkasse und das Kndergeld von der Familienkasse

Das bekommst du von deiner KK
und weiviel ist das überhaupt?
Knabberstange am 19. März 2009 13:50 Nun bei mir ist es schon 4 Jahre her...aber es war so um die 2000€...kommt ja auch auf deinen Verdienst an...das rechnet aber die KK aus...
Zahlt nicht der Arbeitgeber weiter bis zum Mutterschutz? Und dann bekommst du auf Antrag Elterngeld vom Versorgungsamt.

Von der Krankenkasse und das Kndergeld von der Familienkasse

also nach der arbeit bekommst du alg1 und alg2 bis 6wochen vor dem entbindungstermin, dann zahlt die krankenkasse für dich. das mutterschaftsgeld zahlt ebenso die kranenkasse. so ist es zumindest bei mir. tip: geh noch zu einer schwangerschaftsberatung und beantrage die erstlingsausstatung und die können dir auch alle anderen fragen beantworten :)
Wenn du krank bist muss dein Arbeitgeber zahlen. Außer es ist länger als 6 Wochen dann zahlt Kasse.Warum läuft denn dein Vertrag aus? 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin erhältst du Mutterschutzgeld. Bedeutet die Krankenkasse zahlt ein gewisses Geld und den Auffüllbetrag zahlt dein Arbeitgeber. So kommst du in dieser Zeit auf dein normales Gehalt was du vorher hattest als du noch arbeiten warst. Mit dem Tag der Geburt musst du Elterngeld und Kindergeld beantragen und event. ALG2 jenach dem wie dein Einkommen vorher war, denn daraus errechnet sich dein Elterngeld.
Alles Gute...Für dich und Zwerg.