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wofür zahlt man GEZ?

gefragt von jackianjackian am 16.03.2009 um 20:47 Uhr


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skyseeker
beantwortet von skyseeker am 16. März 2009 20:52
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Ursprünglich sollte das sicher stellen, dass die Öffentlich-Rechtlichen unabhängig berichten und nicht der Seite die das meiste Geld in Aussicht stellt zum Munde redet. In wie weit das gelingt, beurteile es selbst...


CrazyDaisy
beantwortet von CrazyDaisy am 16. März 2009 20:48
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Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hast Du das wirklich nicht gewusst oder willst Du bloß eine Diskussion lostreten?


kickboxer33
beantwortet von kickboxer33 am 16. März 2009 20:48
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die öffentlich rechtlichen tv sender haben die gez weil sie nur bis 20.00 werbung ausstrahlen dürfen


thedude
beantwortet von thedude am 16. März 2009 20:48
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Damit Du ARD und ZDF Glotzen kannst!

Kommentar von B2479803aa234f35e8b307cf6503fff4smalljackian am 16. März 2009 20:49

super, hab ich aber gelöscht,weil ich die eh niemals gucke. also wieso sollte ich zahlen? wat nen mist

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 16. März 2009 20:51

wenn Du ein TV in der Wohnung hast - musst Du blechen..


holsch
beantwortet von holsch am 16. März 2009 20:49
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damit die öffentlichen unabhängig bleiben und nicht so viel werbung kommt

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 16. März 2009 20:52

von was sind die unabhängig???

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 16. März 2009 21:02

vom zwang jeden mist zu senden, wie die privaten


schmara
beantwortet von schmara am 16. März 2009 20:50
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ALOS ICH ZAHL DAFÜR, DASS DIE MICH IN RUHE LASSEN :D

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 16. März 2009 20:51

Schrei doch nicht so, Du weckst noch die Trolle und die Kids auf.

Kommentar von F146392f0af0dde2e1b167fd8ac617c2smallschmara am 16. März 2009 21:08

-Verzeihung->


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 16. März 2009 20:50
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Sobald man ein empfangsfähiges Gerät für Rundfunk- und Fernsehen hat, muss man die Gebühren blechen.


anonym
beantwortet von NicciNicoletta am 22. März 2009 11:22
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Für das bloße bereithalten von Geräten, wie Fernsehgerät, Radio, Radio im Kfz und neuartige Rundfunkgeräte (PC, Mobiltelefone mit Internetanschluss).


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