Haftet die haftpflichtversicherung bei einem Wohungseinbruch oder wofür diehnt Sie genau?
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Huhu! Wenn du zB eine Zigarette achtlos wegwirfst, kann ja ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Oder wenn im Supermarkt das Regal aus deiner Schuld heraus einstürzt- für solche Fälle kommt dann die Haftpflichtversicherung auf. Ein guter Link dazu ist auch: http://www.321versicherung.de/pages/haftpflicht/privathaftpflicht.php , da kannst du mehr nachlesen. Schöne Grüße! M.

ne, wenn du anderen leuten einen schaden zufügst, dann zahlt die den schaden, sofern die Umstände nicht dagegen sprechen (Stark alkoholisiert, grob fahrlässig etc)
Mehrere DH für eine falsche Antwort, dass ist schon ein Hammer! Ausgeschlossen sind u.a. Vorsatztaten (wie in jeder Versicherung), mitversichert ist jedoch grobe Fahrlässigkeit.
Grobe Fahrlässigkeit ist nach den Änderungen des VVG nach Grad der Schwere der groben Fahrlässigkeit versichert. Eine Definition darüber was wie schwer wiegt gibt es nicht. Das sollen lt. Gesetzgeber die Gerichte entscheiden. Ergo ist die grobe Fahrlässigkeit nicht zwangsläufig voll mit versichert. Einige Versicherer lösen das zur Zeit pragmatisch und zahlen grundsätzlich 50% und sagen dann dazu das in so einem Fall der Kunde einen Prozess führen soll um Klarheit zu bekommen. Einige wenige Tarife versichern die Grobe Fahrlässigkeit komplett.
Das ist der große Irrtum das jetzt die Leute meinen grobe Fahrlässigkeit sei in vollem Umfang mit versichert ;-)
Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Du verursacht hast. Z. B. einen Gegenstand in der Wohnung Deines Freundes beschädigt etc.
nein dann haftet höchstens eine Hausratversicherung. ein Haftpflicht haftet wenn du jemand etwas aus Versehen kaputt machst

Eine Haftpflichversicherung hilft dir nicht, wenn bei dir eingebrochen wird. Sie ist für Schäden zuständig, die du anderen zufügst, allerdings sollte das nicht grob fahrlässig passieren, dann kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Wenn du z.B. bei Freunden aus Versehen eine teuere Vase runter wirfst, zahlt deine Haftpflichversicherung.
Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert...
Nicht so richtig ;-) Schau mal etwas weiter oben
Eine Haftpflichtversicherung haftet überhaupt nicht, sondern jeder Bürger haftet nach §823BGB für Schäden die er Dritten zufügt. Gegen diese Schäden kann UND SOLLTE er sich absichern; bei Kfz ist die Police sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei Hunden/Pferden leider noch nicht. Eine Haftpflichtversicherung hat drei Aufgaben. 1. Prüfung der Haftungsfrage, 2. Ausgleich berechtigter Ansprüch (Zeitwert) und 3. Abwehr unberechtigter Forderungen (Rechtsschutzfunktion). In aktuelle eigene Privathaftpflichtpolicen lässt sich sogar einschließen, dass der fremde Verursacher nicht versichert ist (Forderungsausfalldeckung). Es handelt sich zweifellos um eine der wichtigsten Versicherungen am Markt. Die Preise schwanken sehr stark.
Super Seite, vielen Dank für den Tipp! Werde mich gleich mal auf die Suche nach einer günstigeren Versicherung machen.