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Wofür genau wird bei Onlinebuchung und -zahlung bei der Bahn im zug nochmal die Kreditkarte geprüft?

gefragt von megaboomer am 20.02.2009 um 23:29 Uhr

Ich möchte mal schildern was einer Freundin von mir passiert ist und scheinbar sehr selten vorkommt. Sie hat bei der Bahn eine Reise gebucht und diese mit der Kreditkarte bezahtl. Man muss dann sein Ticket ausdrucken und später im Zug auch die passende Karte dabei haben, die der Schaffner dann durchs Gerät zieht. Bezahlt und gebucht ist das ganze vorher schon. Nun kam es, dass die Kreditkarte meiner Bekannten gestohlen wurde und sie nun keine Ahnung hat wie der Schaffner reagieren wird. Sie wird allerhand Unterlage mitnehmen und dem Schaffner auch beweisen können, dass ihre Karte gestohlen wurde. Die Frage ist eben, was prüft der Schaffner da eigentlich und wie kann man sich in solchen Momenten verhalten? Leider konnte weder der Bahnschalter ("wir haben mit Bahn.de nix zu tun....") noch eine der 3 angerufenen Hotlines eine klare Aussage treffen. Eigentlich ein Armutszeugnis. Vielleicht ist ja jemand von der Bahn hier oder jemand der ähnliche Erfahrungen machen mußte. Ich bin auf eure Antworten gespannt.


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stefanpeter
beantwortet von stefanpeter am 20. Februar 2009 23:35
2x
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das ausgedruckte Ticket wird gescannt, und so soll verhindert werden, dass mehrere Personen mit dem selben Ticket unterwegs sind. Ausdrucken könntest Du Dir ja Dutzende. Ein Personalausweis sollte ausreichen, da das Ticket ja auf den Namen ausgestellt wird.

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 20. Februar 2009 23:54

In der Schweiz ist dies so, kann ich bestätigen


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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 20. Februar 2009 23:32
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die Bahn befürchtet wohl, das der Ausdruck gefälscht sein könnte und überprüfte daher die Zahlung über die Kreditkarte.

Ich denke mal, wenn sie sich ausweisen kann und die Daten über den Ausdruck ebenfalls anchweist, sollte es keine Probleme geben.


jemando
beantwortet von jemando am 20. Februar 2009 23:33
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Berechtigte Frage, denn bei der Bahn weiß man nie genau, wo man dran ist. Die CC soll ja eigentlich der Identifikation dienen, bei Nachweis des Verlustes müsste es ein Personalausweis tun. Aber gesunder Menschenverstand ist bei der Bahn oft nicht gefragt ...

Kommentar von megaboomer am 20. Februar 2009 23:47

Naja der Perso wurde natürlich auch geklaut... ich bin selbst gespannt was passiert ;)


bummelliese
beantwortet von bummelliese am 20. Februar 2009 23:37
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Ich würde noch eine monatliche Rechnung der Kreditkarte mitnehmen. Da steht die Nummer und der Name zusammen drauf. Viel Glück! Interessante Frage.


anonym
beantwortet von possel am 20. Februar 2009 23:46
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Das hat wohl damit zu tun, daß so ein Onlineticket prinzipiell beliebig oft ausdruckbar wäre - damit diese Tickets eindeutig prüfbar sind, werden sie immer mit einer personenbezogenen Karte (alsoe EC, Bahncard oder Kreditkarte) verknüpft (die Art und Nummer der Karte steckt mit in dem wirren Kästchenmuster auf dem Ticket). Ohne die entsprechende Karte kann der Zugbegleiter wahrscheinlich das Ticket gar nicht prüfen - theoretisch ginge zwar, die Nummer der Karte manuell einzugeben, aber ob der ZuB das macht ist eine andere Sache. Ist halt gegen die Beförderungsbedingungen...


engel19620
beantwortet von engel19620 am 20. Februar 2009 23:36
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Deshalb ist mir fliegen lieber! Da hat noch keiner nachgefragt wie wo wann und ob mit was bezahlt wurde.


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