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Wöchentliche Arbeitszeit / Urlaub / AU-Bescheinigung

gefragt von KinderKinder am 31.07.2009 um 16:58 Uhr

Folgender Sachverhalt: Mitarbeiter hat sich einen Urlaub genehmigen lassen. Der Mitarbeiter hat einen unverschuldeten Autounfall und wird 1 1/2 Wochen krank geschrieben. Der Mitarbeiter hat eine monatliche Arbeitszeit von 130 Stunden. Die erste Woche der Arbeitsunfähigkeit wird mit 5 Tagen a 6 Stunden vergütet - Montag bis Freitag, soweit so gut. In der zweiten Woche geht die Arbeitsunfähigkeit von Montag bis Mittwoch, Donnerstag bis Sonntag hat der Mitarbeiter je 8 Stunden pro Tag gearbeitet, die auch ganz regulär vergütet werden. Die Tage von Montag bis Mittwoch werden aber lt. Aussage des Chefs nicht vergütet, da sonst die wöchentliche Arbeitszeit überstiegen wird. Der Mitarbeiter hatte aber an diesen Tagen bereits genehmigten Urlaub und war dann ja krank. Wie ist das vorgehen in der zweiten Woche zu werten?


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Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 31. Juli 2009 17:05
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Da ein Arbeitnehmer nur Urlaub an den Tagen nehmen muss, an denen er zum Dienst geplant war, müssen diese Zeiten so berechnet werden, als hätte er normal arbeiten müssen. War er nicht mit Urlaub, sondern mit frei geplant, so werden diese Tage nicht berechnet. Einem Arbeitnehmer dürfen durch Krankheitsbedingte Ausfälle keinerlei Nachteile entstehen, was das Arbeitszeitkonto angeht. Wäre der Arbeitnehmer in Urlaub gegangen, wären diese Tage voll berechnet worden. So verhält es sich auch im Krankheitsfall. In der zweiten Wochen wäre also der Urlaub mit den regulären Stunden berechnet worden und die darauffolgenden Arbeitstage. Der Mitarbeiter hat somit ein Plus auf seinem Arbeitszeitkonto erreicht.Der Urlaubsanspruch besteht somit auch noch, da er nicht genommen werden konnte.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 31. Juli 2009 19:00

Super erklärt - DH


monja1995
beantwortet von monja1995 am 31. Juli 2009 17:01
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Der Arbeitgeber muss so zahlen, als hätte der Mitarbeiter gearbeitet. Er darf ihm nichts abziehen


critter
beantwortet von critter am 31. Juli 2009 17:03
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Mo-Mi = 3x6 Std. und Do-So = 4x8 Std., zusammen 50 Std.

Der Arbeitgeber hat Dir die 50 Std. zu zahlen, wovon 18 Std. Krankenzeit sind.


moon73
beantwortet von moon73 am 31. Juli 2009 17:05
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Der Chef muß die Krankentage ganz normal weiterbezahlen. Das heißt, dem AN darf wegen der Krankmeldung kein Verlust entstehen, sein Gehalt muss ganz normal weiterlaufen.

Der Arbeitnehmer darf seinen Urlaub sogar nachholen, da er ja im Urlaub krank geschrieben war.

Kommentar von KinderKinder am 31. Juli 2009 17:07

Über das "nachholen" des urlaubs gibt es auch keine Diskussionen.


lotty
beantwortet von lotty am 31. Juli 2009 17:02
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na der chef muss zahlen , normale arbeitszeit


Welder
beantwortet von Welder am 31. Juli 2009 17:03
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lohnfortzahlung bei krankheit. ganz einfach und die geleisteten arbeitsstd werden auch vergütet. kleiner tipp. such dir nen anderen job.

Kommentar von KinderKinder am 31. Juli 2009 17:05

es geht nicht um einen anderen job. jeder fühlt sich sehr wohl dort. es geht um klarheit für die zukunft - auch für den vorgesetzten.

Kommentar von 9e03afc272753c452257e91dc198631asmallWelder am 31. Juli 2009 17:09

na wenn der vorgesetzte es auch nicht weiss, dann hat er den falschen posten. tut mir leid. aber dein vorgesetzter sollte es wissen.

Kommentar von KinderKinder am 31. Juli 2009 17:10

nicht jeder kann alles wissen, gewisse user bei gutefrage.net mal ausgenommen :-)

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 31. Juli 2009 19:01

Das stimmt, aber als Chef muss er seine Pflichten kennen, darüber wird er regelmäßig unterrichtet. War bei mir auch so, als ich noch Chef war. Aber das hätte ihm auch der gesunde Menschenverstand sagen können, denn sicher war er auch mal angestellt und ist nicht als Chef zur Welt gekommen

Kommentar von 9e03afc272753c452257e91dc198631asmallWelder am 4. August 2009 12:33

das schlimme ist, dass sich heut jeder chef nennen kann. man muss nur ein gewerbe anmelden (25 euro)und schon kann man leute einstellen. kenntnisse braucht man nicht. @kinderkinder "es geht um klarheit für die zukunft - auch für den vorgesetzten." klasse. musst dir schon sorgen um deinen vorgesetzten machen. machst gern seine arbeit? er macht ja auch deine, oder wie? wenn du deine nicht machst, dann entweder abmahnung oder kündigung. aber er kann machen was er will? als chef, vorgesetzter sollte man aber sowas wissen. falls nicht, sollte man keine firma haben. muss ich monja recht geben. ein chef, zumal er mitarbeiter eingestellt hat, sollte seine pflichten kennen und etwas von arbeitsrecht verstehen. habe ich eigentlich erst schon geschrieben, nur mit anderen worten.


DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 31. Juli 2009 17:04
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Das wärs ja! Der Chef hat ihn wissentlich - darum gehts nämlich - arbeiten lassen und damit hat er auch seine Vergütung verdient. Im Gegenteil, nicht der Mitarbeiter, sondern der Chef müsste für die überdrüssige Zeit belangt werden. Aber zu sagen es wird einfach nicht ausbezahlt, als sei das Problem damit erledigt, ist stuss

Kommentar von 9e03afc272753c452257e91dc198631asmallWelder am 31. Juli 2009 17:06

warum soll chef für ü-std belangt werden? machst du nei ü-Std?

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 31. Juli 2009 17:15

Für mich hat sich das so angehört, als hätte er durch die Überstunden mehr gearbeitet als vom Gesetzgeber erlaubt. So war das gemeint. Was genau meinst du mit dem 2. Satz? Kann ich nicht lesen


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