Frage von PinkToast 14.01.2010

Wodurch unterscheiden sich einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte?

  • Antwort von Welling 14.01.2010

    Beim einseitigen Rechtsgeschäft ist nur eine Willenserklärung erforderlich , z. B. beim Testament. Beim mehrseitigen eben mehrere, z.B. der Kaufvertrag als zweiseitiges Rechtsgeschäft. Der eine will verkaufen und der andere kaufen (daraus entstehen dann Pflichten und Rechte)

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