Wodurch unterscheiden sich einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte?
Danke schon im Vorraus!
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Beim einseitigen Rechtsgeschäft ist nur eine Willenserklärung erforderlich , z. B. beim Testament. Beim mehrseitigen eben mehrere, z.B. der Kaufvertrag als zweiseitiges Rechtsgeschäft. Der eine will verkaufen und der andere kaufen (daraus entstehen dann Pflichten und Rechte)