Wochenmarkt/Flohmarkt neuware verkaufen Gewerbe?

6 Antworten

Du brauchst außer dem normalen Gewerbeschein auch einen Reisegewerbeschein(den Du immer dabei haben mußt) zumindest läuft es so hier in Bayern, der ist teuerer wie der Normale und muss separat beantragt werden, vorher würde ich auf keinen Markt fahren weg. Kontrolle auch durch den Veranstalter.  

viele Grüße   

Ja, dafür brauchst Du einen Gewerbeschein

nein, er braucht eine Reisegewerbekarte.

Naja, wenn Du die Ware mit dem Wissen einkaufst diese weiter zu verkaufen, dann ist das Handel und Du benötigst ein Gewerbe!

Einen "Mindestverkauf" gibt es nicht. Es gibt einen Privat-Verkauf und ob es da eine Grenze gibt bin ich mir nicht sicher. Kannst ja auch Dein Auto für 30000€ verkaufen!

Wenn Du die Sachen für Dich erworben hast und merkst, dass Dir die nicht passen oder gefallen, dann kannst Du das als Privat-Person im Netz oder auf dem Markt verkaufen.

Wenn Du die Sachen (regelmässig) kaufst und verkaufst, dann geht das nicht!

Auch wenn Du "regelmässig" Ware anbietest, z.b. jeden Tag 1 Buch auf ebay, dann ist das schon redaktionell geführt und hat nichts mehr mit Privat-Verkauf zu tun.

So habe ich das im Hinterkopf! Informiere Dich doch einfach kostenlos beim Gewerbeamt oder der IHK.

PS: Was hindert Dich daran eim Gewerbe anzumelden?

Was mich daran hinder sind die ganzen Kosten wie soll ich meine Versicherung selber bezahlen die meines Erachtens völlig überteuert sind dann noch die ganzen Steuern wie soll ich die alle bezahlen wenn es nicht mal läuft. Paar Monate nichts verkauft ok was soll ich von meinem Umsatz an Steuern abgeben wenn es keinen Umsatz gibt aber kosten wie die Versicherung da ist es egal ob ich verkaufe oder nicht. Bin noch über meine Eltern versichert habe momentan auch keine andere Arbeit daher dachte ich mir kann ja sein das es eine mindestverkaufsmenge gibt bevor man einen Gewerbeschein braucht 

@krummelsosse

Dann erkundige Dich, ob Du ein Kleingewerbe anmelden kannst (bei Arbeitsplatz entsprechend Nebengewerbe).

In wiefern Du da über Deine Eltern versicht bleibst, kannst Du auch mit der KV verhandeln.

Steuern zahlst Du ja nur für verkauft Ware (für den Gewinn), nicht wenn Du nichts verkaufst. Die Steuern vom Einkauf kannst Du abschreiben.

Wie gesagt: Informiere Dich persönlich bei der IHK oder den entsprechenden Ämtern und Kassen.

Ohne Hintergrundwissen kann Dir hier sowieso niemand helfen.

Alles Gute und viel Erfolg!

@PeterP58

Nochmal PS:

Als Händler kannst Du nicht auf Flohmärkten verkaufen! Nur auf Märkten! Die Kosten dort sind entsprechend höher (800€ statt 8€)!

(Und auch die Kosten kannst Du teilweise absetzen, ebenso wie den Transport der Waren.)

Bitte erst informieren, nachdenken, planen! In der Geschäftswelt stehen immer andere Zahlen im Raum! Da können auch mal 1000€ Stromkosten im Monat günstig sein!

Wäre das alles so einfach wie Du denkst, würden das alle machen! Funktioniert so leider nicht :-)

@PeterP58

Auch hier zum hunderttausendsten Mal: Es gibt kein Kleingewerbe! Jede Gewerbeanmeldung hat zunächst die gleichen Pflichten zur Folge. Was es gibt, ist eine Kleinunternehmerregelung in Bezug auf die Umsatzsteuer. Ob die hier sinnvoll ist, da man ja dadurch auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aufgibt, müsste man mal durchkalkulieren.

@krummelsosse: Korrekt, Steuern zahlst du im Fall einer umsatzsteuerlichen Veranlagung nur auf getätigte Umsätze sowie ggf. auf erwirtschaftete Gewinne, sofern du den Grundfreibetrag überschreitest. Der liegt allerdings derzeit bei über 8000 Euro im Jahr. Für die Krankenversicherung gibt es Verdienst- und Arbeitszeitgrenzen, die es ermöglichen, in der Familienversicherung zu bleiben. Die Verdienstgrenze liegt derzeit bei 415 Euro an Einkünften (nicht Umsatz!) im Monat. Der vorgeschlagene Weg zur IHK wird sich sicherlich lohnen. Falls du die Gewerbeanmeldung wirklich in Erwägung ziehst, musst du zumindest mal grundsätzlich über alle zu erwartenden Pflichten aufgeklärt werden.

PS: Über die zweifelhafte Geschäftsidee an sich hat PeterP58 bereits genug gesagt.

@balvenie

Danke für den guten Beitrag

Habe es halt versucht so einfach wie möglich zu erklären und "Kleingewerbe" wird es halt umgeangssprachlich genannt.

Eine Gewerbeanmelung ist ja auch nur eine Bestätigung, dass man sein Vorhaben/Geschäft angemeldet hat. Dass das Gewerbe genehmigt wird oder zulässig ist entscheidet ja nicht das Gewerbeamt. Prinzipiell kann man auch "Drogen-Dealer" als Gewerbe "anmelden" *lach*

Persönlich bin ich der Meinung, dass die Überlegung hier kein Hand und Fuss hat (auch umgangssprachlich). Entweder habe ich einen (Buisness-) Plan und mache es richtig oder lasse es.

Ich interpretiere das wie: "Nebenbei ein paar hundert Euro dazu verdienen". Spricht ja nix dagegen, aber da wäre ein 400€ Job vielleicht sinnvoller.

Wenn Du Waren kaufst, um sie mit Gewinnerzielungsabsicht weiter zu verkaufen, dann handelst Du gewerblich und musst ein Gewerbe anmelden.

Dabei ist die Höhe des Gewinns unerheblich.

Wenn du Waren erwirbst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, handelst du schon gewerblich. Freimengen oder Freibeträge gibt es im Gewerberecht nicht.

Du musst aber kein Gewerbe anmelden, denn eine Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) bei der man den sogenannten "Gewerbeschein" bekommt, ist nur für ein stehendes Gewerbe, das heißt für eine feste Betriebsstätte. Wenn du auf Märkten verkaufen willst, brauchst du eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Die gilt dann für ganz Deutschland.

Steuerrechtlich ist der Unterschied unerheblich. Die Reisegewerbekarte ist allerdings etwas teurer, weil du dafür auch ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beibringen musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung