Kessko am 24.02.2009 um 14:13 Uhr
Ein Polizist von unserem Polizeirevier nötigt meinen Sohn (18J.) wöchentlich etwas zuzugeben, was er nicht getan hat. Ich hab schon mal eine Rechtsanwältin gefragt und die meinte, wir sollen den Beamten wegen Nötigung anzeigen. Wo kann man das machen? Doch nicht auf der selben Polizeiinspektion wo er arbeiter, oder? Dieser Polizist kommt wöchentlich an die Arbeitsstelle meines Sohnes und befragt ihn und macht ihm Vorwürfe usw. Er kann meinen Sohn einfach nicht leiden und es macht auch ein sehr schlechtes Bild, wenn die Polizei jede Woche im Lehrbetrieb vorbeikommt. Wo kann man den anzeigen wegen Nötigung???
Direkt an den Vorgesetzten wenden und Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen

In der nächsthöheren Dienststelle...des Landkreises...
Bei jeder Polizeidienststelle oder im Internet. www.internetwache.de
mit einer Anzeige wirst Du wahrscheinlich eh nicht weit kommen. Eine Dienstaufsichtspflichtbeschwerde hat da eher Wirkung. Der muß nachgegangen werden.

bei der Polizei??
:-))
also ein polizist darf fragen stellen und darf zur lehrstelle kommen.... natürlich macht das kein gutes bild....
am besten seinen chef anrufen er solle damit aufhören...
PS: war wird ihren Sohn den vorgeworfen?
Kessko am 24. Februar 2009 14:18 Fahren ohne Führerschein mit Gefährdung von Fußgängern wegen überhöhter Geschwindigkeit. Der Fahrer wurde aber nicht erkannt und mein Sohn war es nicht. Es war während einer Party, da hat einer seiner Kumpels den Autoschlüssel genommen und ist einfach gefahren. Wir wissen nicht wer und keiner gibt es zu. Der Fahrer wurde aber nicht gesehen, deshalb wollen die Polizisten laufend, das mein Sohn zugibt, das er gefahren ist. Er ist aber nicht gefahren!
das ist schwer zu beweisen.... aber der polizist ist mir ein räzel.... wenn er die fragen und die antworten hat.... k.A. einfach ein trottel (ich will nicht gegen die Polizei sagen, will selber mal einer von denen werden)
Kessko am 24. Februar 2009 14:39 Mein Sohn beteuert immer wieder das er es nicht war, aber weil er vor 1 Jahr 3 mal wegen Schlägerei angezeigt wurde, wo er echt blöd dazukam, so kann dieser Mann ihn nicht leiden und glaubt ihm nicht, obwohl doch das eine mit dem anderen gar nichts zu tun hat.
das auto auf fingerabdrücke und dna untersuchen....
vielleicht wenn es sein muss lügendetektortest
Lass doch die Anwältin so ein Schreiben aufsetzen, für das sind die doch da!

tja bei polizisten ist das immer schwierig aber ne anzeige machst du bei der polizei!

wenn du ih n anzeigen willst-nimm die wache vom nachbarort!aber ich würde eine Dienstaufsichtspflichtbeschwerde einreichen!

Du brauchst bestimmt sichere Zeugen, Beweise usw. Sammel das sorgfältig vorher. Ich wünsche dir gutes Durchhaltevermögen, auch wenns vlt. ärgerlich wird.
Nimms mir nicht übel, das klingt wie "Dr. House" :-))).
Aber ich würde auch eine Dienstaufsichtspflichtbeschwerde einreichen. Anzeige wegen Nötigung? Da mußt du die Nötigung beweisen.
Gehe zur Staatsanwaltschaft, jede weiter unten liegende Instanz wird abblocken.

Oje, tut mir leid - das ist ne ganz schöne Misere. Ich würde vielleicht als erstes versuchen mit dem Mann nochmal zu sprechen, vielleicht sieht er ja ein, dass das nicht in Ordnung ist, was er da tut und ihrem Sohn wirklich schadet. Die persönliche Konfrontation ist manchmal hilfreicher als ihn mit einer Anzeige zu 'reizen'. Ansonsten würde ich mir in einer Stadt etwas weiter weg eine Polizeidienststelle suchen und dort mal nachfragen, was man tun kann. - Viel Glück! :)
Kessko am 24. Februar 2009 14:38 Ja, das werde ich machen. Es ist schon gemein, was der mit meinem Sohn macht. Ich werde mich morgen mal erkundigen wie dieser Mann Dienst hat und werde mal mit ihm reden.

Polizisten unterliegen auch dem Gesetz, d.h. sie können genauso angezeigt werden wie andere, jedoch wäre es vielleicht sinnvoll sich nach seinem Vorgesetzten zu erkundigen und eine Beschwerde einzureichen. Zeugen sind gerade in so einem Fall von Vorteil, welche sich ja im Lehrbetrieb finden lassen sollten.
kreativkeks am 24. Februar 2009 22:14 zudem haben fremde Personen im Betrieb nichts zu suchen. Wenn ein Betriebsrat besteht,dann einfach mal nachfragen ob kein Hausverbot erteilt werden kann, den die Person kommt ja scheinbar nicht im dienstlichen Anliegen und das grenzt an Stalking.(Stalking=>siehe Wiki).
Ansonsten mit dem Chef sprechen, denn er wird sich sowieso was dabei denken, und klarstellen, daß diese Person sich nicht korrekt verhält und ihn bitten Hausverbot zu erteilen.