neurodoc am 24.09.2008 um 18:56 Uhr
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Personen, die eine Lebensgemeinschaft (PACS) vertraglich begründen wollen, müssen persönlich beim Urkundsbeamten des Amtsgerichts in dem Bezirk, in dem sie ihren gemeinsamen Hausstand begründen wollen, vorstellig werden.
http://www.europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=8863&acro=living&lang=de&a...
Ich würde mich im Bürgerbüro der Stadt in der Du wohnst,erkundigen.
In Deutschland gilt das "Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft" oder kurz "Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)".
Die eingetragene Lebensgemeinschaft ist einer Ehe nicht einfach gleichgestellt, die Rechtsfolgen sind aber in vielen Hinsichten ähnlich.
Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz und dann 1.2.1.2 Form und Verfahren ; landesrechtliche Regelungen). Nötig ist persönliches Erscheinen. Zuständig sein können das Standesamt, die Gemeinde, die Kreisverwaltung, die Stadtverwaltung, das Landratsamt oder ein Notar.
In anderen Staaten gelten andere Gesetze (z. B. ist in Frankreich das Amtsgericht zuständig, in der Schweiz das Zivilstandsamt).
neurodoc am 24. September 2008 19:44 Das scheint nur etwas für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu sein!
Richtig, für heterosexuelle Paare gibt es in Deutschland nur den vagen Begriff "eheähnliche Gemeinschaft". Im rechtlichen Zusammenhang geht es vor allem um die Nichtgewährung staatlicher Leitungen mit Verweis auf eine Unterhaltspflicht des Partners. Im Sozialgesetzbuch ist der Begriff seit kurzer Zeit durch "Bedarfsgemeinschaft" ersetzt worden.
ist das etwas anderes als eine Ehe?
schau mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz