Wo und wie namentlich vor Internetbetrüger warnen?

6 Antworten

Ich würde mich eher darum kümmern meinen Schaden ersetzt zu bekommen als darum noch weitere Geschädigte zu finden. Je mehr es sind, umso wahrscheinlicher ist eine Bestrafung, und dann wird der Schädiger erstmal Anwalt und die Strafe bezahlen bevor er den Schaden wieder gutmacht.

@ Elchtier

Du schreibst das genau richtig:

ich habe mich leider über Kleinanzeigen über den Tisch ziehen lassen

Jemand der dich über den Tisch gezogen hast, kannst du* nicht Öffentlich bloßstellen*, auch wenn es so ist. Solange jemand nicht als Betrüger verurteilt ist, darfst du ihn nicht so nennen. Wenn er dann seine Strafe abgesessen hat, dann auch nicht.

Der könnte DICH verklagen, so sieht das aus.

Du kannst jederzeit andere warnen, aber ohne Namen zu nennen, evtl. sogar noch den Ort.

Du hast die Möglichkeit, dir einen Anwalt zu nehmen und privat den Verkäufer verklagen.

Mir wäre wirklich damit geholfen wenigsten ein wenig das Gefühl zu haben, mich gegen solche Menschen wehren zu können.

Das hättest du vermeiden können, wenn du vorsichtiger gewesen wärst, tut mir leid, so ist das.

Die Polizei meinte, dass es sogar bei dem Betrag von 300€ sein kann, dass die Anzeige einfach fallen gelassen wird... Unglaublich.

Auch das ist für dich und viele "unfassbar", aber trotzdem richtig was die Polizei sagt.

Die hätten viel zu tun, wenn die jedem Kleinganoven hinterherjagen würden, nur weil die Leute die Warnungen auf ebay-Kleinanzeigen nicht beachten:

Kaufen und Verkaufen per Abholung und Barzahlung

Hallo,

danke für deine Antwort. Dass mindestens einer sowas wie "hättest du halt aufgepasst" schreibt, war wohl nicht zu vermeiden. Und es stimmt ja auch, bis zu einem gewissen Punkt. Ich hätte zumindest niemals damit gerechnet, dass jemand in meinem Alter (+- 20) unter seinem richtigen Namen und mit seiner richtigen Adresse einen wirklich dreist abzockt, da hatte ich zu viel Vertrauen in die Menschheit und das Rechtssystem. Weil ein Schaden von 300 Euro ist kein Kavaliersdelikt mehr, meines Erachtens zumindest.

Ich hatte jetzt auch nicht im Sinn so etwas wie "Max Mustermann ist ein krimineller Betrüger und gehört ausgepeitscht!" zu schreiben. Eher so etwas wie "Vorsicht, überlegt es euch gut, ob ihr mit Max Mustermann ein Geschäft abwickeln möchtet. Ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht, ihm vor Monaten 300 Euro überwiesen und seitdem nichts als Lügen und Ausreden gehört."

Das wäre ja die Wahrheit und gehört zur Meinungsfreiheit, oder?

@Elchtier

@ Elchtier

Tja so ist das im WWW, da kannst du nie sicher sein, wer am anderen Ende sitzt beim Verkaufen und Kaufen.

Bei Geschäften im Netz sind Blindes Vertauen in die Menschheit am falschen Platz, aber das hast du ja jetzt schmerzlich erfahren.

Das wäre ja die Wahrheit und gehört zur Meinungsfreiheit, oder?

Sicher gibt es eine Meinungfreiheit, so lange man den anderen nicht namentlch Öffentlich als Betrüger anprangert, auch wenn er das gemacht hat.

Du kannst es versuchen, aber ich kann dir jetzt schon sagen, dass Portale solche Warnungen in der Regel wieder löschen, sperren. Einfach aus rechtlichen Gründen.

Stell dir vor, du verkaufst irgendwas und dann kommt tatsächlich mal was bei dir dazwischen. Zum Beispiel zu hast einen Unfall und dein Käufer kann dich nicht erreichen und der prangert dich dann Öffentlich als Betrüger an, nur weil er nichts mehr hört von dir und keine Ware erhält, obwohl er schon überwiesen hat.

Das kann dir auch mal passieren, bei deinem Verkäufer scheint das ja anders zu sein.

Du kannst allerhöchstens nach Portalen suchen, wo bereits über diese Person Beschwerden im dortigen Forum berichten.

Ich denke mal, wenn der schon bekannt ist, dass er die Masche durchzieht, dass er vielleicht doch noch zur Rechenschaft gezogen wird und du dann evtl. dein Geld wiederbekommst. Am Ball bleiben würde ich auf jeden Fall.

Du wehrst dich doch gar nicht, wenn Du den anderen an den Pranger stellt. Solange Du die nachweisbaren Fakten beschreibst und es nicht denunzierend nutzt, kannst Du dazu öffentlich Stellung nehmen.

Stattdessen solltest Du aber erstmal Strafrecht und Zivilrecht auseinanderhalten.

Strafrecht: Der Polizist hat dich erstmal nur darauf aufmerksam gemacht, dass bei geringeren Beträgen das Verfahren eingestellt werden kann (nicht zwingend muss). Es gibt halt nicht genug Ressource, um allem nachzugehen. Zudem ist es durchaus wünschenswert, da jeder - wirklich jeder - unbewusst schon mal eine kleine Straftat begangen hat. Je mehr Anzeigen allerdings gestellt werden und die Schädigungssumme somit steigt, umso wahrscheinlicher ist die Verfolgung der Anschuldigungen.

Wie auch immer: Dabei geht es nicht darum, dass Du deinen Schaden ersetzt bekommst.

Zivilrecht: Über diesen Rechtszweig machst Du den dir entstandenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend. Man kann da mit etwas Rechtswissen bis zu einem gewissen Grad selbst tätig werden. Ab einem Punkt ist aber eine Rechtsvertretung nötig.

Solange seine Schuld nicht bewiesen ist (gerichtlich anerkannt), machst du dich strafbar mit öffentlichen Anschuldigungen. Du kannst aber Bewertungsportale nutzen, falls seine Angebote im Netz verfügbar sind.

Bewertung abgeben,Facbook nutzen,ist doch einiges möglich!Aber nur deine Erefahrung übermitteln,sonst verklagt man dich noch.