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Wo und wie kann man in Deutschland seinen Familienstand feststellen oder klären lassen?

gefragt von spazzolino am 30.10.2007 um 13:48 Uhr

Eine Ehe wurde in Sri Lanka geschlossen, in Deutschland aber nicht registriert. Die (Ehe)frau behauptet, sie sei verheiratet. Der (Ehe)mann hingegen nicht. Welches Amt kann klar und juristisch einwandfrei sagen, ob oder ob sie nicht verheiratet sind?


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Reply


PhilGo
beantwortet von PhilGo am 30. Oktober 2007 13:51
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Na wenn es in Deutschland nicht anerkannt wird, dann ist es auch nicht rechtsgültig.

Kommentar von spazzolino am 30. Oktober 2007 13:53

Weil keiner weiß, was Sache ist, wurde Familienstand: ungeklärt oder unbekannt eingetragen. Und wo und wie kann man so etwas klären lassen?

Kommentar von Simple_avatar9smallPhilGo am 30. Oktober 2007 13:57

Ach so verstehe. Beim jeweiligen Einwohnermeldeamt mal vorbeischauen. Denn irgendwie muss ja etwas eingetragen sein.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 30. Oktober 2007 13:54
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Ich sage Dir hier und jetzt, dass die Ehe gültig ist. Sonst wären ja die Ehen vieler hier lebender Ausländer plötzlich ungültig. Nur weil sie nicht hier registriert ist, heißt es nicht, dass man nicht verheiratet ist. Wenn das irgendwo eingetragen ist (in dem Fall also in Sri Lanka), ist die Ehe gültig! Todsicher! Sollte der Mann noch mal heiraten, macht er sich der Bigamie schuldig. Wir hatten im Standesamt erst vor kurzen fast exakt den gleichen Fall.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 30. Oktober 2007 14:00

Jetzt erzähl das mal genauer: wer hat wen geheiratet? Zwei Deutsche in Sri Lanka? Ein Deutscher eine Sri Lankin in Sri Lanka? Oder zwei Sri Lanker in Sri Lanka?

Kommentar von spazzolino am 30. Oktober 2007 14:05

Zwei Deutsche haben in Sri Lanka nach dem dort üblichen Ritus soetwas wie eine Eheschließung vorgenommen. In Deutschland wurde das aber nie registriert, weil diese Registrierung eine Überprüfung der Urkunde erfordert hätte und das war den beiden zu teuer. Nur weiß jetzt keiner, sind sie nach deutschem Recht verheiratet oder nicht?

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 30. Oktober 2007 14:07

Wenn die Ehe in Sri Lanka registriert wurde, sie also eine Urkunde oder irgendetwas in der Art bekommen haben (und wenn es nur ein bestempeltes Palmenblatt war), sind sie verheiratet. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn sich beide darauf hätten einigen könnten, den Mund zu halten, wäre das nie rausgekommen und es hätte auch keinen Ärger gegeben.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 30. Oktober 2007 14:05

Lies die letzten 2 Sätze bitte 3x hintereinander laut vor ;-)


comarel
beantwortet von comarel am 30. Oktober 2007 13:55
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Es gibt viele Länder,die für Deutschland rechtsüngültige Ehen schließen. Soll die Ehe aber dann auch in Deutschland als rechtsgültig gelten, dann muß man noch einmal hier in Deutschland heiraten.

Kommentar von spazzolino am 30. Oktober 2007 13:58

So denkt der Mann, mein Bruder nämlich, auch. Aber wir wissen nicht, welches Amt bestätigt, dass er in Deutschland nicht verheiratet ist. Die Gemeindeverwaltung ist überfordert.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 30. Oktober 2007 14:08

Das ist so nicht richtig. Deutschland anerkennt so ziemlich alles außer Zwangsehen und Ehen mit Kindern.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 30. Oktober 2007 13:57
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Sind das denn jetzt Deutsche, die in Sri Lanka geheiratet haben?

Kommentar von spazzolino am 30. Oktober 2007 14:02

Ja, zwei Deutsche.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 30. Oktober 2007 14:11

War Dein Bruder betrunken oder was hat er jetzt?;-) Ich kenne Leute, die dort geheiratet haben und die mussten ihren gesamten Papierkram 3 (!!) Monate vor der Eheschliessung über das Deutsche Konsulat nach Sri Lanka schicken. Ist allerdings schon was her.Also muss es doch eigentlich geplant worden sein, Du brauchst ja auch dieses Ehefähigkeitszeugnis. Wenn sie nun dort aber geheiratet haben (was ja heute viele machen, gibt da ja richtige Hochzeitspakete zu buchen), haben sie doch eine Heiratsurkunde. Diese muss zwar übersetzt werden, hat dann aber Rechtsgültigkeit.Ist Dein Bruder sicher, dass er dort bei einem RICHTIGEM Standesbeamten war?


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 30. Oktober 2007 14:00
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Mit dem Thema würde ich mich mal an das Auswärtige Amt wenden.

Dort liegen Informationen über die "Riten" bei Eheschliessungen auch im Ausland vor und deshalb können die Mitarbeiter dort beurteilen, ob speziell diese Ehe wirksam geschlossen wurde.

Zusätzlich hat das AA natürlich die Möglichkeit, über die Botschaft und Konsulate auf Sri Lanka noch detailliertere Informationen zu dieser Eheschliessung einzuholen.




Kommentar von spazzolino am 30. Oktober 2007 14:24

Danke für den Tipp. Da habe ich jetzt mal angefragt. Ist ein schwieriges Thema.


jens79
beantwortet von jens79 am 30. Oktober 2007 14:06
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Auch in Sri Lanka muss diese Ehe ja irgendwie registriert sein und es muss etwas schriftliches geben. Diese Urkunde sollte dann ins deutsche Übersetzt und beglaubigt werden. Danach musste auch ein deutsches Standesamt die Ehe anerkennen.

Kommentar von spazzolino am 30. Oktober 2007 14:13

Einen solchen Vorgang gibt es eben nicht. Die deutschen Behörden wissen sozusagen gar nicht, was die beiden in SriLanka gemacht haben. Nur bräuchten wir jetzt eine Stelle, die verbindlich bescheinigen kann, dass er nach deutschem Recht als verheiratet gilt, ober eben nicht. Die Urkunde ist in der Sprache Sri Lankas und teils in Englisch und wurde nie beglaubigt.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 30. Oktober 2007 14:23

Urkunde = Verheiratet. So einfach ist das. Er ist auch dann verheiratet, wenn er sie nie beglaubigen lässt. Wird ihm gerne jeder Standesbeamte bestätigen.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 30. Oktober 2007 14:30

Noch was für Deinen Bruder: Marriage in Sri Lanka / Eheschließung in Sri Lanka: Nach Kenntnis der Botschaft werden für eine Eheschließung in Sri Lanka von deutschen Staatsangehörigen folgende Unterlagen benötigt:

Gültiger Reisepaß Internationale Geburtsurkunde Ehefähigkeitszeugnis (Ledigkeitsbescheinigung) mit englischer Übersetzung Die Ehe kann in Sri Lanka durch jeden hierzu befugten Standesbeamten geschlossen werden. In der Regel wird ein Mindestaufenthalt der Verlobten von vier Tagen im Amtsbezirk des Standesbeamten gefordert. Eine Aufgebotsfrist von mindestens 10 Tagen ist vorgesehen, kann jedoch reduziert werden.

Den Eheschließungstermin können Sie direkt mit dem Standesbeamten vereinbaren. Zwei Trauzeugen müssen bei der Trauung zugegen sein.

Korrespondenzsprache ist Englisch.

Der Standesbeamte fertigt auf Antrag eine Originalurkunde und evtl. auch eine englische Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde aus.

Namenserklärungen können bei Ihrem Standesamt in Deutschland abgegeben werden, welches auch für die Anlegung eines Familienbuches zuständig ist.

Srilankische Personenstandsurkunden werden in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt. Da die Botschaft schon seit geraumer Zeit keine Legalisationen mehr vornimmt muß die Heiratsurkunde im Wege der Amtshilfe überprüft werden. (von der Botschaftsseite)

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 30. Oktober 2007 14:31

Man kann die Urkunde übersetzen lassen.

Kommentar von spazzolino am 30. Oktober 2007 14:31

So einfach ist das nicht. Sri Lanka gehört zu den Ländern, deren Urkunden nicht einfach so anerkannt werden. Weil dort aufgrund der Korruption so ziemlich alles, auch Urkunden, käuflich sind.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 30. Oktober 2007 14:33

Ist das Übersetzen der Punkt? Oder das Beglaubigen? Das ist nicht schwierig (höchstens teuer) - kann nur lange dauern. Ich hatte das so verstanden, dass Dein Bruder nicht verheiratet sein möchte?!




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