Frage von ZidanesWife 07.04.2012

Wo und wann beantrage ich einen Zuschuss bei der Arge für Wohnungserstaustattung???

  • Hilfreichste Antwort von casilein 08.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bei dem Termin, an dem Du den unterschriebenen Mietvertrag vorlegst, beantragst Du ggf. Umzugskosten, Renovierungskosten und Erstausstattung.

    Für Umzug und Renovierung werden i.d.R. die Materialkosten bewilligt. Bei der Erstausstattung gehen die Kommunen unterschiedliche Wege: Einige wollen die Ausgaben spitz abgerechnet haben, andere zahlen pauschale Beträge. Zuweilen werden Möbelstücke und vor allem Elektrogeräte gestellt. Wie gesagt: Alles ziemlich unterschiedlich, frage Deinen Sachbearbeiter. Der Antrag wird i.d.R. formlos gestellt (also: kein spezielles Formular, sondern eine z.B. handschriftliche Liste).

    Um das Gespräch vorzubereiten, machst Du eine möglichst detaillierte Liste der Gegenstände, die Du benötigst. Vergiss den Hausrat nicht! Nimm ein schriftliches Angebot für die Einbauküche mit. Mach am Besten Fotos vom Zustand der Wohnung (wg. des nicht vorhandenen Inventars und ggf. der Renovierung). Wenn Dein Sachbearbeiter auch ansonsten zickig ist, nimm einen besonnenen Beistand mit.

    Und für die Einrichtung, insbesondere wenn bei Euch Pauschalbeträge gezahlt werden: Frage im Bekanntenkreis, was die so alles noch im Keller stehen haben. In vielen Städten gibt es Möbellager, wo restaurierte gebrauchte Möbel für kleines Geld zu haben sind. Mit ein bisschen Phantasie und Farbe lässt sich viel Geld sparen - was vom Jobcenter kommt, reicht nie und nimmer für eine vollständig neue Einrichtung.

  • Antwort von Eddy63 08.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja da musst du dich bei der Arge erkundigen was und wieviel dir zusteht,das ist nämlich nicht in jeden Bundesland gleich.

  • Antwort von DahleRieger 08.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
    • Du musst zuerst zur Arge bevor du den Mietvertrag unterschreibst

    • Bescheinigung der Betreuerin vom Jugendamt mitnehmen das Du ausziehen darfst oder sollst

    • danach mit dem Mietvertrag zur Arge

    • Antrag auf Erstausstattung stellen und um einen Besuch bitte da es Eilt

    • Es gibt eine Bedarfsermittlung für alles was Dir an Erstausstattung zusteht

    • danach gibt es entweder Geld oder Einkaufsgutschein das ist unterschiedlich

    • geht alles aber recht schnell

    Viel Erfolg in Deine Zukunft

  • Antwort von diroda 07.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bei der Arge einen Antrag stellen bevor du etwas kaufst. Es kann auch sein das du Sachleistungen statt Geld bekommst.

  • Antwort von BewerberinHeute 07.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    du kannst einen antrag stellen wo alle lebensnotwendigen sachen gestellt werden:

    bett, sofa, schrank, tisch, stühle, staubsauger, geschirr...kA du bekommst aber ein mindestsatz und der ist sehr gering (kein pc kein tv keine extras), wegen der übernahme der Küche lass es dir vom Vermieter schriftlich bestätigen vl bekommst du ein darlehen...

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!