Wo und wann beantrage ich einen Zuschuss bei der Arge für Wohnungserstaustattung???
Hallo Ihr Lieben,
ich habe jetzt endlich eine Wohnung finden können und habe bereits eine Übernahmebstätgung für die Kosten der Miete von der zuständigen Arge erhalten.
Aus familiären weniger schönen Umständen musste ich aus der Wohnung meiner Mutter und ihres Ehemannes ausziehen und bin mittlerweile sogar ohne festen Wohnsitz gemeldet.
Meine Betreuerin vom Jugendamt hat mir jetzt geraten einen Antrag auf Wohnungserstaustattung zu stellen. Wie sieht dieser Antrag aus? Muss ich auflisten, was ich brauche? Was steht mir denn zu? Also die Wohnung die ich beziehen werde ab dem 1.5.12 hat 2 Zimmer und ist 44m² groß. Das Einzige was in der Wohnung drin ist, ist eine kleine Einbauküche, die ich inkl. Kühlschrank und Herd für 350-400 Euro übernehmen kann. (Woher soll ich das Geld nehmen?!) In der Wohnung ist zum Glück ein Laminatboden, der von der Genossenschaft gestellt wird. Im Wohn-, Schlaf- und Badezimmer sind keine Spiegel, Schränke oder andere Möbel vorhanden.
Ich habe keine eigenen Möbel oder Gegenstände, außer meiner Kleidung und ein paar persönlichen Dingen wie Fotos etc. ich wohne zur Zeit bei den Eltern von meinem Freund.
Sobald ich den Mietvertrag habe, muss ich wieder zur Arge und dann einen Antrag auf ALG II stellen + eben für die Kosten der Miete, was mir ja aber schon im vorwege bestätigt wurde.
Meine Eltern werden dann ja noch geprüft wegen Unterhalt... Aber ich glaube da sieht es schlecht aus, da meine Mutter nur Teilzeit arbeitet und ihr Jahreseinkommen unter 10.000 Euro liegt und mein leiblicher Vater, zu dem ich keinen Kontakt habe, Hartz4 Empfänger ist.
Kann ich einen Antrag auf Wohnungserstaustattung stellen? Mit wie viel Geld kann ich rechnen? Ich schaue schon in den Kleinanzeigen nach guten gebrauchten Möbeln, aber vieles bekommt man ja auch günstig bei Ikea. Und was ist mit der Küche die ich übernehmen kann?
Ich freue mich über eine gut informative Antwort und wünsche allen ein schönes Osterwochenende! :-)
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Bei dem Termin, an dem Du den unterschriebenen Mietvertrag vorlegst, beantragst Du ggf. Umzugskosten, Renovierungskosten und Erstausstattung.
Für Umzug und Renovierung werden i.d.R. die Materialkosten bewilligt. Bei der Erstausstattung gehen die Kommunen unterschiedliche Wege: Einige wollen die Ausgaben spitz abgerechnet haben, andere zahlen pauschale Beträge. Zuweilen werden Möbelstücke und vor allem Elektrogeräte gestellt. Wie gesagt: Alles ziemlich unterschiedlich, frage Deinen Sachbearbeiter. Der Antrag wird i.d.R. formlos gestellt (also: kein spezielles Formular, sondern eine z.B. handschriftliche Liste).
Um das Gespräch vorzubereiten, machst Du eine möglichst detaillierte Liste der Gegenstände, die Du benötigst. Vergiss den Hausrat nicht! Nimm ein schriftliches Angebot für die Einbauküche mit. Mach am Besten Fotos vom Zustand der Wohnung (wg. des nicht vorhandenen Inventars und ggf. der Renovierung). Wenn Dein Sachbearbeiter auch ansonsten zickig ist, nimm einen besonnenen Beistand mit.
Und für die Einrichtung, insbesondere wenn bei Euch Pauschalbeträge gezahlt werden: Frage im Bekanntenkreis, was die so alles noch im Keller stehen haben. In vielen Städten gibt es Möbellager, wo restaurierte gebrauchte Möbel für kleines Geld zu haben sind. Mit ein bisschen Phantasie und Farbe lässt sich viel Geld sparen - was vom Jobcenter kommt, reicht nie und nimmer für eine vollständig neue Einrichtung.
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Ja da musst du dich bei der Arge erkundigen was und wieviel dir zusteht,das ist nämlich nicht in jeden Bundesland gleich.
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Du musst zuerst zur Arge bevor du den Mietvertrag unterschreibst
Bescheinigung der Betreuerin vom Jugendamt mitnehmen das Du ausziehen darfst oder sollst
danach mit dem Mietvertrag zur Arge
Antrag auf Erstausstattung stellen und um einen Besuch bitte da es Eilt
Es gibt eine Bedarfsermittlung für alles was Dir an Erstausstattung zusteht
danach gibt es entweder Geld oder Einkaufsgutschein das ist unterschiedlich
geht alles aber recht schnell
Viel Erfolg in Deine Zukunft
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Bei der Arge einen Antrag stellen bevor du etwas kaufst. Es kann auch sein das du Sachleistungen statt Geld bekommst.
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du kannst einen antrag stellen wo alle lebensnotwendigen sachen gestellt werden:
bett, sofa, schrank, tisch, stühle, staubsauger, geschirr...kA du bekommst aber ein mindestsatz und der ist sehr gering (kein pc kein tv keine extras), wegen der übernahme der Küche lass es dir vom Vermieter schriftlich bestätigen vl bekommst du ein darlehen...
Um was für einen Besuch denn bitten? Ich habe doch gar keine Wohnung :/
Der Bedarfsfeststellungsdienst bzw. ein Ortstermin ist normalerweise nicht erforderlich, um die benötigte Erstausstattung zu ermitteln. Es soll ja auch einigermaßen zügig gehen...