Maximus40 am 18.06.2009 um 19:48 Uhr
Hatte vorhin das Gespräch mit meinem Sohn. Er meint in der Schulordnung ist das nicht festgeschrieben.
Unter anderen steht dazu etwas in der Allgemeinen Schulordnung AScho § 41 Schulgesundheitswesen ...
Es wird mit Sicherheit in der Hausordnung stehen, lass sie dir einfach mal zeigen.

dafür brauch es keine schriftliche form, sowas weiss der gesunde menschenverstand
Gibt es eine Hausordnung des Schulgeländes? Ich denke die Schulleitung wird soetwas hervorzaubern können... Die würde dann auch für Volljährige gelten, meist ist da auch die Sache mit dem Rauchen geregelt worden als es noch kein Gesetz gab...

wenn du das deinem Sohn erklären musst,sorry,tut mir leid,..
Maximus40 am 18. Juni 2009 20:29 Muss ich nicht. Es war ein ganz normales Gespräch. Er meinte nur, dass es dort nicht geregelt ist.
Dass er keinen Alkohol in der Schule trinken darf weiß er schon. Er würde auch nicht auf die Idee kommen.
Es ging mir nur um die rechtliche Grundlage, nicht ihm.
es fürt zu gefärdung der mitschüler also ist es verboten )) war bei mir so)) hab n tadel gekrigt))
Dann hat dein Sohn wohl gelogen. Schau dir einfach mal die Schulordnung an. Zumal Alkohol in der öffentlichkeit zb. Arbeit/Schule sowie so nicht tollerriert wird, da es die Leistung einschränkt.
Alkohol am Arbeitsplatz zb kann Kündigungsgrund sein. Das gleiche auch in der Schule.
Maximus40 am 18. Juni 2009 20:28 Hat er nicht. Habe es gerade überprüft. In der Schulordnung der Schule steht es nicht drin.
Dann kannst du ihm ja morgen 2 Kästen Bier mitgeben, für Pausenparty.

Alkohol am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten, würde der Lehrer in der Schule trinken, würde er seinen Job riskieren. Für Schüler gilt das Alkoholverbot ebenso. Er soll sich das mal vom Rektor geben lassen, ich bin mir sicher,dass das irgendwo verankert ist.
stimmt nicht, grundsätzlich verboten ist alkohol nicht an jedem arbeitsplatz nur verbieten es meist die arbeitgeber
schau mal in die gastro da trinken die kellern schon mal einen mit, man darfs halt nicht übertreiben

In der schule ist das allgemein verboten ein freund von mir hat dass auch gemacht und ein verweiß und 2 wochen schulausschluss bekommen... dass sollte er in zukunft lieber lassen

das steht in den gesetz des gesunden menschenverstandes!!!!!!!!!!!!!!!
Der Direktor hat das Hausrecht. Er bestimmt das. Evtl. steht es auch noch in den "Schulgesetzen" der Länder.
Vielen Dank.