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Wo steht, dass man als 16jähriger kein Bier in der Schule trinken darf?

gefragt von Maximus40Maximus40 am 18.06.2009 um 19:48 Uhr

Hatte vorhin das Gespräch mit meinem Sohn. Er meint in der Schulordnung ist das nicht festgeschrieben.

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Schule x 23.203 Alkohol x 3.312

anonym
beantwortet von AndreasKlein am 18. Juni 2009 19:56
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Unter anderen steht dazu etwas in der Allgemeinen Schulordnung AScho § 41 Schulgesundheitswesen ...

http://www.hirnwindungen.de/schule/ascho_gesund.html

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 18. Juni 2009 20:26

Vielen Dank.


anonym
beantwortet von benjiman am 18. Juni 2009 19:49
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Es wird mit Sicherheit in der Hausordnung stehen, lass sie dir einfach mal zeigen.


anonym
beantwortet von apfelfringe am 18. Juni 2009 19:48
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In der Hausordnung vielleicht.


abiggi
beantwortet von abiggi am 18. Juni 2009 19:58
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dafür brauch es keine schriftliche form, sowas weiss der gesunde menschenverstand

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 18. Juni 2009 20:30

Ja, aber in Deutschland ist selbst der gesunde Menschenverstand gesetzlich geregelt.

Kommentar von E11293a311d1075fa28e6ecfb0912b9csmallabiggi am 19. Juni 2009 12:59

wie meinst du das ????


anonym
beantwortet von AndreasKlein am 18. Juni 2009 19:51
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Gibt es eine Hausordnung des Schulgeländes? Ich denke die Schulleitung wird soetwas hervorzaubern können... Die würde dann auch für Volljährige gelten, meist ist da auch die Sache mit dem Rauchen geregelt worden als es noch kein Gesetz gab...


wernilein
beantwortet von wernilein am 18. Juni 2009 19:51
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wenn du das deinem Sohn erklären musst,sorry,tut mir leid,..

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 18. Juni 2009 20:29

Muss ich nicht. Es war ein ganz normales Gespräch. Er meinte nur, dass es dort nicht geregelt ist.
Dass er keinen Alkohol in der Schule trinken darf weiß er schon. Er würde auch nicht auf die Idee kommen.
Es ging mir nur um die rechtliche Grundlage, nicht ihm.


anonym
beantwortet von acolt123 am 18. Juni 2009 19:50
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es fürt zu gefärdung der mitschüler also ist es verboten )) war bei mir so)) hab n tadel gekrigt))


anonym
beantwortet von Sunsetdreamce am 18. Juni 2009 19:50
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Dann hat dein Sohn wohl gelogen. Schau dir einfach mal die Schulordnung an. Zumal Alkohol in der öffentlichkeit zb. Arbeit/Schule sowie so nicht tollerriert wird, da es die Leistung einschränkt.

Alkohol am Arbeitsplatz zb kann Kündigungsgrund sein. Das gleiche auch in der Schule.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 18. Juni 2009 20:28

Hat er nicht. Habe es gerade überprüft. In der Schulordnung der Schule steht es nicht drin.


anonym
beantwortet von daevers am 18. Juni 2009 19:50
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Dann kannst du ihm ja morgen 2 Kästen Bier mitgeben, für Pausenparty.


moon73
beantwortet von moon73 am 18. Juni 2009 19:50
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Alkohol am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten, würde der Lehrer in der Schule trinken, würde er seinen Job riskieren. Für Schüler gilt das Alkoholverbot ebenso. Er soll sich das mal vom Rektor geben lassen, ich bin mir sicher,dass das irgendwo verankert ist.

Kommentar von keri84 am 18. Juni 2009 19:52

stimmt nicht, grundsätzlich verboten ist alkohol nicht an jedem arbeitsplatz nur verbieten es meist die arbeitgeber

schau mal in die gastro da trinken die kellern schon mal einen mit, man darfs halt nicht übertreiben


paprika101
beantwortet von paprika101 am 18. Juni 2009 19:50
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In der schule ist das allgemein verboten ein freund von mir hat dass auch gemacht und ein verweiß und 2 wochen schulausschluss bekommen... dass sollte er in zukunft lieber lassen


taurus7654321
beantwortet von taurus7654321 am 18. Juni 2009 19:49
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das steht in den gesetz des gesunden menschenverstandes!!!!!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von kampione91 am 18. Juni 2009 19:49
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Der Direktor hat das Hausrecht. Er bestimmt das. Evtl. steht es auch noch in den "Schulgesetzen" der Länder.


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