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Wo steht das ich kein unterhalt für die kindesmutter rückwirkend zahlen muss.

gefragt von carpediem00007 am 10.02.2008 um 19:03 Uhr

Muss ich rückwirkend 2,5 jahre an die kindesmutter unterhalt zahlen wir waren nie zusammen und ich habe die vaterschaft annerkannt. Wenn ich nicht rückwirkend zahlen muss möchte ich gern mal wissen wo das geschrieben steht.

BITTE UM HILFE


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Reply


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 10. Februar 2008 19:09
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Geh zu einem Anwalt, der kann Dir dazu die beste Auskunft geben.

Kommentar von carpediem00007 am 10. Februar 2008 19:12

na das hätte ich mir auch denken können.


anonym
beantwortet von lebenplus am 10. Februar 2008 19:17
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"BGB § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt"-stöber mal ein wenig (...) oder siehe Antwort von sheela!

Kommentar von carpediem00007 am 10. Februar 2008 19:21

ich war nicht verheiratet. aber danke


Dominique Borchert
beantwortet von Dominique Borchert am 12. Februar 2008 09:17
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schreib doch mal rückwirkend unterhalt für kindesmutter in die google suchmaschine du wirst sTAUNEN WIE HILFREICH!

www.allein-erziehend.at/Alleinerziehend-Forenbeitrag2185.html


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