Muss ich rückwirkend 2,5 jahre an die kindesmutter unterhalt zahlen wir waren nie zusammen und ich habe die vaterschaft annerkannt. Wenn ich nicht rückwirkend zahlen muss möchte ich gern mal wissen wo das geschrieben steht.
BITTE UM HILFE

Geh zu einem Anwalt, der kann Dir dazu die beste Auskunft geben.
"BGB § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt"-stöber mal ein wenig (...) oder siehe Antwort von sheela!
ich war nicht verheiratet. aber danke

schreib doch mal rückwirkend unterhalt für kindesmutter in die google suchmaschine du wirst sTAUNEN WIE HILFREICH!
www.allein-erziehend.at/Alleinerziehend-Forenbeitrag2185.html
na das hätte ich mir auch denken können.