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Wo sollte man eine handschriftliches Testament aufbewahren? Muss es an einem bestimmten Ort sein?

gefragt von DirkJan am 11.05.2008 um 18:27 Uhr

Wer hat schonmal ein handschriftliches Testament hinterlegt bzw. wo muss an es hinterlegen? Wie ist der Ablauf?


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anonym
beantwortet von xhomme74 am 11. Mai 2008 18:27
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Die Verwahrung seines eigenhändigen Testaments ist dem Erblasser nicht vorgeschrieben. Er kann sein Testament an jedem beliebigen Ort aufbewahren.


Valve
beantwortet von Valve am 11. Mai 2008 18:29
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Um ganz sicher zu gehen, dass es nicht verschwindet, kann man es beim Notar hinterlegen


tradaix
beantwortet von tradaix am 11. Mai 2008 18:30
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Entstehen bei der amtlichen Verwahrung des Testaments Kosten?

Ja, allerdings sind die Kosten relativ gering. Maßgebend ist der Wert des Vermögens. So fallen z. B. bei einem Nachlaßwert von 100.000 Euro 51,75 Euro, bei einem Nachlasswert von 200.000 Euro 89,25 Euro und bei einem Nachlaßwert von 400.000 Euro 164,26 Euro Gebühren an.

(ARD Ratgeber Recht)


smile
beantwortet von smile am 12. Mai 2008 10:52
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Es gibt keine Vorschriften, wo man ein handschriftliches Testament hinterlegen muss. Man sollte den Hinterlegungsort seiner jeweiligen Situation anpassen. Man kann das Testament zu Hause aufbewahren, am besten an einem Ort, an dem es gefunden wird. Man kann natürlich seiner Familie oder anderen Vertrauenspersonen auch erzählen, wo das Testament liegt. Jeder, der nach dem Tod des Erblassers das Testament findet, ist verpflichtet, das Testament beim zuständigen Nachlassgericht (auf dem Amtsgericht) abzugeben. Vertraut man den Personen in seiner Umgebung jedoch nicht (es ist nicht ausgeschlossen, dass der Finder das Testament verschwinden lässt, wenn ihm der Inhalt nicht passt und ihm die gesetzliche Erbfolge lieber ist als die vom Testament bestimmte), ist es besser, das Testament gleich auf dem Nachlassgericht zu hinterlegen. Dort fällt eine Hinterlegungsgebühr an.


pegolina
beantwortet von pegolina am 11. Mai 2008 18:31
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Überall dort, wo du meinst, daß es gefunden wird. Oder einer Vertrauenswürdigen Person zum aufbewahren geben. Ich meine, daß auch die Möglichkeit besteht, es beim Amtsgericht zu hinterlegen. Erkundige dich mal.





Smash
beantwortet von Smash am 11. Mai 2008 18:34
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Beim Amtsgericht hinterlegen. Das kannst Du auch selber machen, ohne einen Notar einuschalten.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 12. Mai 2008 01:13
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Wenn das Testament nicht amtlich hinterlegt werden soll, bewahrt man es am Besten zusammen mit den Versicherungsunterlagen in einer Dokumentenmappe auf.




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