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Wo soll ich als Freiberufliche die Werbungkosten und Pendlerpauschale eintragen?

gefragt von JazzzayJazzzay am 27.09.2007 um 15:13 Uhr

Stimmt das, dass die Anlage N nur für Angestellte ist?


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Reply


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 27. September 2007 15:20
3x
Thumb_up

Bist du wirklich Freiberuflerin. Dann musst du ein Einnahme-Überschußrechnung machen. Darin kannst du deine Kosten gegen diue Einnahmen abziehen. D.h. du musst nur deine Einkünfte versteuern. die Anlage N ist nur für Angestellte

Siehe dies Erklärung von Wikipedia

Als Freie Berufe oder Freiberuf werden (in Deutschland) Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Im Kommentar folgt noch ein Link mit dem dazugehörigen EStG Paragraphen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 27. September 2007 15:26

Hier der dazugehöriger EStG Paragraph http://tinyurl.com/23kaxu




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