Jazzzay am 27.09.2007 um 15:13 Uhr
Stimmt das, dass die Anlage N nur für Angestellte ist?

Bist du wirklich Freiberuflerin. Dann musst du ein Einnahme-Überschußrechnung machen. Darin kannst du deine Kosten gegen diue Einnahmen abziehen. D.h. du musst nur deine Einkünfte versteuern. die Anlage N ist nur für Angestellte
Siehe dies Erklärung von Wikipedia
Als Freie Berufe oder Freiberuf werden (in Deutschland) Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Im Kommentar folgt noch ein Link mit dem dazugehörigen EStG Paragraphen.
Hier der dazugehöriger EStG Paragraph http://tinyurl.com/23kaxu