Wir haben seit dem 01.03.2008 einen neuen Mitarbeiter, der in den Niederlanden arbeitet. Das tut er da auch schon länger (seit 2006). Jetzt sagte man mir, dass er die Lohnsteuer in den Niederlanden bezahlen muss, rückwirkend bis 2006. Wir sind einen deutsche Zeitarbeitsfirma die einen Kunden in den Niederlanden hat. Der Mitarbeiter bleibt in den Wochen, in denen er da arbeitet in den Niederlanden und kommt dann für ca. eine Woche wieder nach Hause (Wohnsitz Deutschland). Wie muss ich Ihn denn jetzt steuerrechtlich behandeln???

Erkundige dich bei dem Zuständigen Euro-Info-Center oder beim Finanzamt. Denn zwischen BRD und den Niederlanden existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Danke,das Finanzamt hat mir gesagt, dass unser Mitarbeiter in Deutschland die Lohnsteuer abführen muss.
Ja aber: Nach deutschem Recht ist er dort Lohnsteuerpflichtig, wo er gemeldet ist. Nach NL-Recht ist ers dort, wo er arbeitet. Daher schlage ich vor, sich ans Euro-Info-Center zu wenden. Ich weiß nicht genau, wie es um das Doppelbesteuerungsabkommen bestellt ist.