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Wo sind die klassischen Haken der Nebenkostenabrechnung?

gefragt von trillatrulla am 18.09.2007 um 9:23 Uhr

Uns ist heute doch noch die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert: Ein Schock! Wo ist der Haken, welche Posten gehören da auf keinen Fall hinein?


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anonym
beantwortet von Auskunft am 18. September 2007 09:30
4x
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Sachen des Vermieters sind:

  • Reparaturkosten z.B. für den Fahrstuhl,

– Verwaltungs- und Instandhaltungsrücklagen,

– Beiträge des Vermieters zu Grundeigentümervereinen,

– Bankgebühren,

– Erbbauzinsen,

– Porto,

– Zinsen für einen Kredit, um zum Beipiel Heizöl zu tanken

– Wartungskosten für Klingelsprechanlage oder Türschließanlage,

– Zinsabschlagsteuer auf Instandhaltungsrücklagen,

– Rechtsschutzversicherung,

– Mietausfallversicherung,

– Kosten und Pflege einer Dachbegrünung,

– Dachrinnenreinigung,

– Fassadenreinigung,

– Reinigung von Vordächern.

Vom Mieter zu zahlen sind:

  • Grundsteuer,
  • Wasserversorgung,
  • Entwässerung (Abwasser- oder Kanalgebühren),
  • Heizkosten,
  • Warmwasserkosten,
  • Fahrstuhlkosten (Wartungskosten dürfen umgelegt werden, Reparaturkosten aber nicht),
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr,
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung,
  • Gartenpflege (nicht: Neugestaltung des Gartens),
  • Beleuchtung,
  • Schornsteinreinigung,
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen,
  • Aufwand für einen Hausmeister,
  • Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel,
  • Wäschepflege (Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, Trockner, Bügelautomaten, Wartung der Geräte. Stellt der Vermieter Münzgeräte auf, muss er nachweisen, dass diese Einnahmen die tatsächlichen Kosten nicht decken),
  • „sonstigen Betriebskosten“, etwa für ein Schwimmbad oder eine Sauna (Der Mieter muss diese Posten nur zahlen, wenn sie im Mietvertrag genau beschrieben sind).

(http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/102/26076/)

Kommentar von 04d18b357f5d66b61950d04ebac7a99bsmallMorla am 18. September 2007 10:07

Hab noch ne Frage dazu! Ich hab Eine Therme und im Mietvertrag steht das ich 50€ Pauschale zahlen muß! Aber was wenn nix Kaputt geht dann auch? Dachte für sowas wie Reperaturen ist die Kaution da!

Kommentar von Auskunft am 18. September 2007 12:46

Pauschale wofür? Für Wartung? Für Reparatur? Was sagt Dein Mietvertrag dazu?


bommel65
beantwortet von bommel65 am 18. September 2007 13:11
1x
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Der Super-Megaantwort meines Vorgängers ist soweit nichts hinzuzufügen, nur Folgendes:

->Stimmen die abgerechneten qm?

-> Stimmt die Personenzahl?

-> Wurde die Heizung richtig abgelesen und stimmen diese Werte mit der Abrechnung überein?

-> Sind die Preis für Heizungsöl etc. realistisch?

Bei Zweifeln, beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege verlangen und erklären bzw. vorrechnen lassen.

Ich habe mal gehört, daß jede 2. Abrechnung falsch sein soll...also gut prüfen und viel Glück!


anonym
beantwortet von Niederrheiner am 12. März 2008 12:53
0x
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Beachtet Ihr Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ? (Heizung-Brennstoffe) Wenn Zweifel bestehen sich gegebenenfalls auf die Unbilligkeit gemäß § 315 BGB berufen, und die vermuteten Mehrkosten zunächst einbehalten oder bei Zahlung nur unter Vorbehalt.


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