Wo nach Umzug Steuererklärung abgeben?
Ich bin im Juli 2010 von Bonn nach Köln gezogen.
Ich muss aber noch meine Steuererklärung 2009 machen. ^^
In welchem FA gebe ich die ab? Noch in Bonn oder Köln?
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das ist in der AO geregelt:
--> wohnsitzfinanzamt! § 19 AO!
bei umzug im jahr 2010 ist das finanzamt örtlich zuständig, wo du im jahr 2010 wohnst!
bei ummeldung bei der stadt erhält das finanzamt ebenfalls eine mitteilung und die akten werden von dem einen finanzamt zum anderen übergeben!
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Sorry bisher haben nur GPunkt u miriwo alles richtig geschrieben.
§ 19 (1) Satz 1 AO ist vollkommen zweifelsfrei das richtige Zitat.
Im übrigen: In Zeile 6 des Mantelbogens steht nicht umsonst: BISHERIGES FINANZAMT (bei Wohnsitzwechsel) bzw. umgekehrt.
Das ist nicht reine Makulatur, sondern ganz klar die Umsetzung der Abgabenordnung.
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Generell ist die Steuererklärung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen, auch wenn es sich um alte Jahre der Veranlagung handelt. In der Praxis hat es sich aber bewährt die Erklärung noch beim alten Finanzamt abzugeben, da die Meldung vom Umzug nicht so schnell von Amt zu Amt geht. Dies dauert oft bis zu sechs Monaten, ich spreche aus Erfahrung. Ich würde Dir raten beim Finanzamt Bonn anzurufen und zu fragen ob die Akten bereits an das Finanzamt Köln weiter gegeben wurden. Wenn nicht, gibst Du die Steuererklärung mit Deiner neuen Adresse beim alten Finanzamt ab.
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 11.10.2010Deine Antwort ist gut!!!! Nur Deine Erfahrung kann ich bei Wohnsitzwechsel nicht teilen, kann aber purer Zufall sein. Bisher hat es bei meinen Fällen immer geklappt und zufällig arbeite ich viel mit Bonner u Kölner Finanzämter.... Aber ein DH ist mir die Antwort wert
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Köln ist das richtige Amt
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bei dem für 2009 zuständigen. Man kann es aber auch im aktuellen abgeben...
Kommentar von suki11suki11 11.10.2010Sicher?
Kommentar von Blindi56Blindi56 11.10.2010Sicher! (Geht jedenfalls in Orten, die keine eigenes Finanzamt mehr haben....)
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 11.10.2010Tja Blindi, Dein Name ist in diesem Fall leider die Qualität der Antwort... leider grottenfalsch
Kommentar von Blindi56Blindi56 12.10.2010Das ist aber nicht nett, blind ist nicht gleich "blöd". Man schreibt das aktuelle Finanzamt auf die Steuererklärung und darunter, welches "bisher zuständig" war. Es kann ja wohl kaum erwartet werden, wenn einer ans andere Ende von Deutschland zieht, im alten Finanzamt zu erscheinen. Bearbeitung kann dann länger dauern, daher wäre es ratsam, das ans zu der Zeit zuständige zu SCHICKEN!
Mit § Angabe, soooo ist richtig und dafür einen DH
stimmt auch von mir DH
Und von mir ebenfalls.
DANKE :)