Kaiser von China am 20.02.2008 um 21:53 Uhr
Ihr Lieben: Ich frage mich, ob eine Leistung, die im Januar (2008) beglichen wird, aber im vorhergehenden Kalenderjahr anfiel (Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2007) nun in der Einkommenssteuer / Gewinn-Verlustrechnung des Jahres 2007 oder 2008 angegeben wird.
Vielleicht weiß das jemand spontan oder kennt den ultimativen Link?

frag einen steuerberater und zahle dafür, wie es sich gehört.

2008 .. da ist es bezahlt worden.
Kaiser von China am 20. Februar 2008 22:01 Danke Dir, danke
Wenn auf der Rechnung der genaue Zeitpunkt der Abrechnung (1.1-31-12-2007)steht, dann gehört sie ins Jahr 2007!
Kaiser von China am 20. Februar 2008 22:01 Vielen Dank, hat mir geholfen.
Das Finanzamt will wissen, wann Geld geflossen ist.
Denk doch mal logisch nach:
Stell Dir vor, Du stellst eine Rechnung/Forderung, und das Geld fließt gar nicht. Was sollst Du dann versteuern? (Außer den Verlust, der Dir z.B. durch Material entstanden ist - negativ natürlich.
Wenn du eine 4/3 Rechnung aufstellst, dann zählt das Zuflussprinzip (also 2008), wenn du bilanzierst gehört es in 2007. Bei der USt kommt es auf Soll- (2007) oder Ist- (2008) Versteuerung an.
DH, Du Liebe
genauuuuuuuu DH
Wir sind nicht Deine Finanzberater
Liebe hier Antwortenden,
so unverständlich und unangebracht die Frage Euch auch vorkommt, Respekt und Höflichkeit müssen gewahrt bleiben!
Die Beiträge werden sonst gelöscht.
Danke für Euer Verständnis,
Tim vom gutefrage.net-Support
lieber tim vom support!
empfehle die kommentare, im ganzen forum hier, dieses fragestellers an verschiedene user zu betracheten, dann weißt auch du bescheid!
Danke XY, ich hatte keine Lust zu reagieren. Ich unterstreiche Deine Aussage. Zumal ich nicht sehen kann, wo "DH Du Liebe" mangelnden Respekt erkennen lässt.