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Wo muss meine Januar-Abrehnung in die Steuererklärung?

gefragt von unsuesslichunsuesslich am 20.02.2008 um 21:53 Uhr

Ihr Lieben: Ich frage mich, ob eine Leistung, die im Januar (2008) beglichen wird, aber im vorhergehenden Kalenderjahr anfiel (Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2007) nun in der Einkommenssteuer / Gewinn-Verlustrechnung des Jahres 2007 oder 2008 angegeben wird.

Vielleicht weiß das jemand spontan oder kennt den ultimativen Link?

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steuer x 2.316

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. Februar 2008 21:56
5x
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frag einen steuerberater und zahle dafür, wie es sich gehört.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. Februar 2008 22:00

DH, Du Liebe

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 20. Februar 2008 22:02

genauuuuuuuu DH
Wir sind nicht Deine Finanzberater

Kommentar von support am 20. Februar 2008 22:25

Liebe hier Antwortenden,

so unverständlich und unangebracht die Frage Euch auch vorkommt, Respekt und Höflichkeit müssen gewahrt bleiben!

Die Beiträge werden sonst gelöscht.

Danke für Euer Verständnis,

Tim vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 20. Februar 2008 22:29

lieber tim vom support!

empfehle die kommentare, im ganzen forum hier, dieses fragestellers an verschiedene user zu betracheten, dann weißt auch du bescheid!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. Februar 2008 22:52

Danke XY, ich hatte keine Lust zu reagieren. Ich unterstreiche Deine Aussage. Zumal ich nicht sehen kann, wo "DH Du Liebe" mangelnden Respekt erkennen lässt.


eis0815
beantwortet von eis0815 am 20. Februar 2008 21:55
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Wenn auf der Rechnung der genaue Zeitpunkt der Abrechnung (1.1-31-12-2007)steht, dann gehört sie ins Jahr 2007!

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 20. Februar 2008 22:01

Vielen Dank, hat mir geholfen.


Bellator
beantwortet von Bellator am 20. Februar 2008 21:55
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2008 .. da ist es bezahlt worden.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 20. Februar 2008 22:01

Danke Dir, danke


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 21. Februar 2008 19:08
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Wenn du eine 4/3 Rechnung aufstellst, dann zählt das Zuflussprinzip (also 2008), wenn du bilanzierst gehört es in 2007. Bei der USt kommt es auf Soll- (2007) oder Ist- (2008) Versteuerung an.


anonym
beantwortet von anjanni am 21. Februar 2008 00:00
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Das Finanzamt will wissen, wann Geld geflossen ist.

Denk doch mal logisch nach:

Stell Dir vor, Du stellst eine Rechnung/Forderung, und das Geld fließt gar nicht. Was sollst Du dann versteuern? (Außer den Verlust, der Dir z.B. durch Material entstanden ist - negativ natürlich.


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