Meine Mutter kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten. Da sie es selbst nicht wahr haben will, möchte ich die Sache jetzt in die Hand nehmen und ihr etwas finanzielle Erleichterung verschaffen. Wer kann mir sagen wo und in welcher Form ich den Antrag stellen muß?

Antragstellung und Rentenbeginn
Renten wegen Erwerbsminderung werden auf Antrag gewährt (§ 99 SGB VI). Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen (§ 16 SGB I), er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
Schau einmal: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/em.html
schwierig, da es ja keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr gibt. Das heißt solange sie noch täglich an der Pforte 3 Stunden sitzen kann gibt es nichts. Den Antrag kann sie bei der deutschen Rentenversicherung stellen. Aber wie gesagt, wenn überhaupt dann gibt es nicht viel. Das wurde ja schon länger abgeschafft
Nicht ganz korrekt. Wenn sie über 3 Stunden arbeiten kann gibts nicht die Volle, aber zwischen 3 und 6 stunden die Halbe Erwerbsminderungsrente. Darüber für alle die bis zum 02.01.1961 geboren wurden sind noch eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente...alle danach geborenen bekommen nichts.