Hallo,
ich verdiene im Monat etwa 400 Euro auf Lohnsteuerkarte, habe jetzt angeboten bekommen zusätzlich noch woanders zu arbeiten, aber auch auf Lohnsteuerkarte! Geht das?
Außerdem arbeite ich noch auf Rechnung. Beim Finanzamt habe ich angegeben, dass ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will weil mein Einkommen (weit) unter 17500 im Jahr beträgt. Muss ich trotzdem irgendwo Beiträge einzahlen?
Neulich hab ich auch noch gehört, dass ich nicht mehr als 400€ auf Lohnsteuerkarte verdienen darf da ich ich über meine Mutter Privatversichert bin. Kann mir das jemand erklären?
Fragen über Fragen, und ich bin jedem überaus dankbar der mich dem Thema ein Schrittchen näher bringt! Also schonmal: VIELEN DANK!!!
Ich nehme an, dass der 400€-Job ein Minijob ist und du keine SV-Beiträge zahlst. Somit ist nur ein Minijob bis zu 400 € svfrei möglich. Sobald du einen 2. Minijob (unter 400 €) annimmst, werden beide Minijobs steuer- und svpflichtig! Für deine selbständige Tätigkeit musst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen und den Verdienst bei deiner ESt-Erklärung versteuern. Bei einer gesetzlichen KV darf man nur 400 € verdienen um familienversichert zu bleiben. Wie es bei einer privaten KV ist, musst du wohl selbst erfragen.

zweite lohnsteuerkarte geht, dann ist es die VI aber da hast hohe abzüge, wenn du selber verdienst bist auch selber krankenversichert, kann mir das nicht vorstellen
ja das geht falls du nicht verheiratet bist wirst du die lohnsteuerklasse 1 und 6 bekommen aber ich geb dir n tipp auf lohnsteuerklasse 6 zu arbeiten lohnt sich nicht hast nur n minimum über

Wenn du Existenzgründer bist hast du bestimmte Verpflichtungen als Kleinunternehmer, auch Zahlungen.