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Wo muss ein Testament hinterlegt werden?

gefragt von tiedefritz am 22.11.2008 um 18:13 Uhr

Ich habe mal gehört, dass man ein Testament für wenig Geld beim Amtsgericht hinterlegen kann. Beim Notar soll es sehr teuer werden, oder?


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 22. November 2008 18:18
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bitte beachten: eine Verwahrung bei einem Notar gibt es nicht

Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung

(1) Für die besondere amtliche Verwahrung der Testamente sind die Amtsgerichte zuständig.

(2) Örtlich zuständig ist: 1. wenn das Testament vor einem Notar errichtet ist, das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat,
2. wenn das Testament vor dem Bürgermeister einer Gemeinde oder dem Vorsteher eines Gutsbezirks errichtet ist, das Amtsgericht, zu dessen Bezirk die Gemeinde oder der Gutsbezirk gehört,
3. wenn das Testament nach § 2247 errichtet ist, jedes Amtsgericht.

(Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung(1) Für die besondere amtliche Verwahrung der Testamente sind die Amtsgerichte zuständig.

(2) Örtlich zuständig ist: 1. wenn das Testament vor einem Notar errichtet ist, das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, 2. wenn das Testament vor dem Bürgermeister einer Gemeinde oder dem Vorsteher eines Gutsbezirks errichtet ist, das Amtsgericht, zu dessen Bezirk die Gemeinde oder der Gutsbezirk gehört, 3. wenn das Testament nach § 2247 errichtet ist, jedes Amtsgericht.

(3) Der Erblasser kann jederzeit die Verwahrung bei einem anderen Amtsgericht verlangen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 22. November 2008 18:21

eshandelt sich um den § 2258a BGB (Nachlassrecht)
und umgekehrt kann beim Amtsgericht ein Testament verwahrt, aber nicht errichtet werden. Die unterschiedlichen vom Fragesteller angesprochenen Gebühren ergeben sich aus dem Wert des Nachlasses der für die Gebühr maßgebend ist beim Notar; das kann natürlich ins Geld gehen, wenn Vermögen da ist.


anonym
beantwortet von Boinfinances am 22. November 2008 18:14
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Ein Testament wird beim notar hinterlegt!

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 22. November 2008 18:18
Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 22. November 2008 18:20

bitte beachten: beim Notar kann ein Testament errichtet, aber nicht verwahrt werden.


hapebue
beantwortet von hapebue am 22. November 2008 18:14
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Wo bewahrt man ein Testament auf?

  1. Febr. 2001 ... Beim Nachlaßgericht wird dann routinemäßig nachgeforscht, ob ein Testament hinterlegt ist. Ihr Testament wird dann aufgefunden und in Form ...

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/aufbewah.htm

Kommentar von 022fcdfc49b3efae3e48bc4fa0bf00b1smallhapebue am 22. November 2008 18:15

Testament - Testamentseröffnung - Testamentsanfechtung -...

Ist beim Nachlassgericht ein Testament hinterlegt und kommt diesem Nachlassgericht der Tod des Testamenterstellers zur Kenntnis wird es einen Termin ...

http://www.e-juristen.de/Testament-Testamentsanfechtung_Eroeffnung-Teilerbsch...


Weichei4711
beantwortet von Weichei4711 am 22. November 2008 18:14
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Notar!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 22. November 2008 18:19

bitte beachten: beim Notar kann ein Testament errichtet werden, aber nicht verwahrt werden.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 22. November 2008 18:15
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bring es zum Amtsgericht und lass es dort verwahren beim Nachlassgericht



flamingstar
beantwortet von flamingstar am 22. November 2008 18:15
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Du kannst aber dein Testament auch zu Hause hinterlegen. Notar muss nicht sein.


Igitta
beantwortet von Igitta am 22. November 2008 18:20
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Ein Testament muss nirgends hinterlegt werden!

Vorsichtshalber habe ich mein Testament beim Notariat meiner Gemeinde hinterlegt.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 22. November 2008 18:39

(geht aber nur mit einer Tafel Toblerone) :-)


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 22. November 2008 19:31
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Kannst du gegen geringe Gebühr auf dem Nachlass-Gericht hinterlegen !


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