Ich habe mal gehört, dass man ein Testament für wenig Geld beim Amtsgericht hinterlegen kann. Beim Notar soll es sehr teuer werden, oder?

bitte beachten: eine Verwahrung bei einem Notar gibt es nicht
Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung
(1) Für die besondere amtliche Verwahrung der Testamente sind die Amtsgerichte zuständig.
(2) Örtlich zuständig ist: 1. wenn das Testament vor einem Notar errichtet ist, das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat,
2. wenn das Testament vor dem Bürgermeister einer Gemeinde oder dem Vorsteher eines Gutsbezirks errichtet ist, das Amtsgericht, zu dessen Bezirk die Gemeinde oder der Gutsbezirk gehört,
3. wenn das Testament nach § 2247 errichtet ist, jedes Amtsgericht.
(Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung(1) Für die besondere amtliche Verwahrung der Testamente sind die Amtsgerichte zuständig.
(2) Örtlich zuständig ist: 1. wenn das Testament vor einem Notar errichtet ist, das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, 2. wenn das Testament vor dem Bürgermeister einer Gemeinde oder dem Vorsteher eines Gutsbezirks errichtet ist, das Amtsgericht, zu dessen Bezirk die Gemeinde oder der Gutsbezirk gehört, 3. wenn das Testament nach § 2247 errichtet ist, jedes Amtsgericht.
(3) Der Erblasser kann jederzeit die Verwahrung bei einem anderen Amtsgericht verlangen.
Ein Testament wird beim notar hinterlegt!

Wo bewahrt man ein Testament auf?
hapebue am 22. November 2008 18:15 Testament - Testamentseröffnung - Testamentsanfechtung -...
Ist beim Nachlassgericht ein Testament hinterlegt und kommt diesem Nachlassgericht der Tod des Testamenterstellers zur Kenntnis wird es einen Termin ...
http://www.e-juristen.de/Testament-Testamentsanfechtung_Eroeffnung-Teilerbsch...

Notar!
Guppy194 am 22. November 2008 18:19 bitte beachten: beim Notar kann ein Testament errichtet werden, aber nicht verwahrt werden.

bring es zum Amtsgericht und lass es dort verwahren beim Nachlassgericht
Du kannst aber dein Testament auch zu Hause hinterlegen. Notar muss nicht sein.

Ein Testament muss nirgends hinterlegt werden!
Vorsichtshalber habe ich mein Testament beim Notariat meiner Gemeinde hinterlegt.
Guppy194 am 22. November 2008 18:39 (geht aber nur mit einer Tafel Toblerone) :-)

Kannst du gegen geringe Gebühr auf dem Nachlass-Gericht hinterlegen !
eshandelt sich um den § 2258a BGB (Nachlassrecht)
und umgekehrt kann beim Amtsgericht ein Testament verwahrt, aber nicht errichtet werden. Die unterschiedlichen vom Fragesteller angesprochenen Gebühren ergeben sich aus dem Wert des Nachlasses der für die Gebühr maßgebend ist beim Notar; das kann natürlich ins Geld gehen, wenn Vermögen da ist.