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Wo müssen Hunde angeleint werden?

gefragt von mrbuffet am 31.07.2008 um 1:09 Uhr
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Recht x 35.364 Tiere x 14.530 hunde x 3.791 Haustiere x 3.397 Leinenpflicht x 8 anleinen x 4

Universum1
beantwortet von Universum1 am 31. Juli 2008 02:18
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Das ist natürlich so eine Sache. Laut Hundegesetz ist fast alles verboten. Genaugenommen dürfte er eigentlich nur da den Freilauf genießen, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Das ein Hund in Einkaufsbereichen, Hauptstraßen usw. angeleint wird ist klar. Kommen Kinder, anleinen. Viele Leute, anleinen. Wenn ich ein Gebiet weiträumig überschauen kann und der Hund sich gut abrufen lässt, sollte das eigentlich reichen. Auch ist es von Gemeinde zu Gemeinde anders. Man sollte sich beim zuständigen Ordnungsamt schlau machen. Kenne das Problem sehr gut. Habe einen Listenhund.


Condor131
beantwortet von Condor131 am 31. Juli 2008 01:15
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Da wo die Gemeindeordnung, das Landesgesetz und das bundesgesetz es vorschreiben. Bedeutet ueberall da, wo erhebliche gefahren oder von regelungsgeber vermutete gefahren fuer menschen und sachgueter entstehen. Daneben immer dann, wenn es AGB oder vertrag es vorsehen, dies betrifft die mehrzahl von oeffentlichen einrichtungen und verkehrsmitteln. Daneben solltest den hund immer dann anleinen, wenn situationen entstehen koennen, in denen Du mit komando nicht ausreichend einfluss auf Deinen hund nehmen kannst.


Armindo
beantwortet von Armindo am 31. Juli 2008 01:10
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überall außer in Deiner Wohnung

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 31. Juli 2008 01:15

Natürlich nicht! Es gibt auch speziell ausgewiesene Hundeplätze bzw. -wiesen, auf denen sie frei laufe dürfen.

Kommentar von 4e0acaf7f52013e81f4a4a4f091134ffsmallArmindo am 31. Juli 2008 01:17

das stimmt aber ich denke als Hundehalter weiß man so etwas


MuseTiger
beantwortet von MuseTiger am 31. Juli 2008 01:20
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Überall, wo sich andere Personen aufhalten, außer auf Privaten abgezeunten Geländen, wo die erlaubnis vom besitzer steht !

Kommentar von Boldtbregu am 31. Juli 2008 08:06

Das stimmt so nicht! Kommt auf die Stadt/Gemeinde an!


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 31. Juli 2008 01:12
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Generell gilt: In Ortslagen, in Unterführungen, auf Einkaufsstraßen oder in der Nähe von Menschenmengen herrscht Leinenpflicht. Das Mitführen von Hunden an Spiel- und Sportstätten ist in der Regel ebenfalls verboten. In vielen Städten ist es außerdem verboten, Hunde in Parks und Grünanlagen von der Leine zu lassen. Hunde, die nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) als „gefährliche Hunde“ eingestuft sind, müssen außerhalb eines befriedeten Grundstücks immer angeleint werden; bissige Hunde müssen zudem einen Maulkorb tragen.

Genauer kannst Du es hier lesen: http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3640&key=standarddocument33883876&seite=1#titel1


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 31. Juli 2008 01:10
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teilweise in ortschaften, in verkehrsmitteln, in gasthäusern, in öffentlichen gebäuden


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