Gibt es überhaupt einen Unterschied?
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Wer z.B. einen üblen Betrüger "A....loch" nennt, hat zwar recht, ist aber (sub specie einer Beleidigungsklage) nicht im Recht.
"Recht haben" heißt die Wahrheit oder das Richtige sagen. "Im Recht sein" heißt nach den Gesetzen handeln.
Wer Recht hat, ist nicht umbedingt im Recht. In der Rechtsprechung gibt es dazu bestimmt viele Grauzonen und Beispiele. Außerdem ist Recht haben eine subjektive Sache, die von vielen individuellen Faktoren abhängt, vor allem vom Herkunftsland. Das Recht selber ist festgelegt.Aber auch je nach Land unterschiedlich.

Der Unterschied liegt zwischen einem guten oder schlechten Rechtsanwalt.
Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein, um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg 1742 - 1799 dt. Physiker und Schriftsteller
Einen Unterschied gibt es nur, wenn ein verschiedener Begriffsumfang von "Recht" in den beiden Ausdrücken vorliegt. "Recht" bedeutet in einem weiten Sinn das Richtige (die Wahrheit) bzw. das Gerechte, in einem besonderen Sinn das juristischen Vorschriften Entspechende.
Du hast "Recht", Wolf. Sogar, wenn ich ihn einen "üblen Betrüger" nenne...ggg, erfüllt das den Tatbestand der üblen Nachrede.