ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Um Anspruch zu haben muss man vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. ALG 2 ist eine Grundsicherung, damit jeder etwas zu essen und ein Dach über dem Kopf hat.

ALG ist dein erarbeitetes Geld, und ALG 2 ist die alte Sozialhilfe
WilliWinzig am 26. Oktober 2008 16:14 wobei wir die Sozialhilfe bzw. ALG2 auch erarbeitet haben, allerdings liegt die Betonung auf "wir"
Shaggnar am 26. Oktober 2008 16:15 jo genau so kann man das sagen
ALG I bekommst du im ersten Jahr deiner Arbeitslosigkeit und wird aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt, in die du während deiner Erwerbstätigkeit eingezahlt hast. ALG II bekommst du, wenn du entweder noch nie erwerbstätig warst oder nach Ablauf des ersten Jahres deiner Arbeitslosigkeit. Das ALG II wird von der steuerzahlenden Allgemeinheit finanziert.

ALG I nach Kündigung (1Jahr lang) dann ALG II (Hartz IV)

ALG1 bekommt man wenn man gearbeitet hat und arbeitslos wird 8praktisch Arbeitslosengeld) und aLG2 bekommt man wenn man eben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat
WilliWinzig am 26. Oktober 2008 16:15 ....und arbeitsfähig ist....sonst gibts nämlich Sozialhilfe
Da das ALG I auf 1 Jahr befristet ist, bekommt auch jemand, der vorher gearbeitet hat, nach einem Jahr ALG II.
DH.