gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wo liegt der Unterschied, zwischen 20 Werktage und 1 Monat Kündigungsfrist?

gefragt von Keten am 20.01.2009 um 17:31 Uhr
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Kündigung x 2.770

anonym
beantwortet von Fritzilein am 20. Januar 2009 17:35
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

1 Monat ist genau 1 Monat. bei 20 Werktagen wird der Samstag mitgezählt.

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 20. Januar 2009 17:38

endlich mal richtig DH


anonym
beantwortet von Lucas am 20. Januar 2009 17:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

1 Monat sind 30 bzw. 31 Tage, 20 Werktage sind 20 Arbeitstage.

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 20. Januar 2009 17:37

nein WERKTAGE nicht Arbeitstage


anonym
beantwortet von Knifetrade am 20. Januar 2009 17:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

1 monat ist der monat, vom 1. bis im januar bsp. 31.. 20 werktage sind 20 werktage, also nur montag bis freitag wird gezählt...

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 20. Januar 2009 17:37

samstag iat auch werktag


anonym
beantwortet von Weber399 am 20. Januar 2009 17:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

1 monat heist 1 monat

20 werkatagen heist das du erst nach 20 absolviereten wertagen (montag-freitag) gekündigt werden kannst

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 20. Januar 2009 17:36

fehler montag - Samstag


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.