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Wo liegen die Unterschiede zwischen standesamtlicher Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft?

gefragt von ignoramus am 31.10.2009 um 12:07 Uhr

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Baiana
beantwortet von Baiana am 31. Oktober 2009 12:08
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Hilfreichste Antwort

Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann nur von gleichgeschlechtlichen Partnern eingegangen werden.

Kommentar von Dudy1 am 31. Oktober 2009 12:24

Leider! Besser wäre es, wenn das auch zwischen heterosexuellen Paaren möglich wäre!

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaft


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augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 31. Oktober 2009 12:08
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Das eine Paar ist hetero, die anderen schwul bzw. lesbisch. Eingetragene Lebenspartnerschaft hat auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetztlichen Rentenversicherung.


Gnubbi
beantwortet von Gnubbi am 31. Oktober 2009 12:08
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Eine eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es ,glaub ich nur bei Gleichgeschlechtlichen Beziehungen .


Doppelherz
beantwortet von Doppelherz am 31. Oktober 2009 12:08
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ersteres sind zwei verschiedene Geschlechter, zweiteres zwei gleiche Geschlechter


Michellin
beantwortet von Michellin am 31. Oktober 2009 12:09
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eingetr. Lebensp. ist für gleichgeschlechtliche Ehe.Sie haben fast schon alles gleichgestellt. Außer:Steuerlich,Erbe.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 31. Oktober 2009 12:08
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eine eingetragen Lebensgemeinschaft ist nicht verheiratet


anonym
beantwortet von Dudy1 am 31. Oktober 2009 12:27
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anonym
beantwortet von Heidi3 am 1. November 2009 04:58
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Da die Frage im Steuerforum gestellt wurde, möchte ignoramus vermutlich dazu etwas wissen. Nach § 16 ErbStG steht ab 1.1.09 auch dem Lebenspartner ein Freibetrag in Höhe von 500.000 € zu. Eine Gleichstellung mit dem Ehegatten ist damit nicht gegeben, da der Ehegatte Erbschaften/ Schenkungen nach Steuerklasse I und der Lebenspartner nach Steuerklasse III zu versteuern hat. s. § 15 ErbStG.


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