
Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann nur von gleichgeschlechtlichen Partnern eingegangen werden.

Das eine Paar ist hetero, die anderen schwul bzw. lesbisch. Eingetragene Lebenspartnerschaft hat auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetztlichen Rentenversicherung.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es ,glaub ich nur bei Gleichgeschlechtlichen Beziehungen .

ersteres sind zwei verschiedene Geschlechter, zweiteres zwei gleiche Geschlechter

eingetr. Lebensp. ist für gleichgeschlechtliche Ehe.Sie haben fast schon alles gleichgestellt. Außer:Steuerlich,Erbe.

eine eingetragen Lebensgemeinschaft ist nicht verheiratet
Da die Frage im Steuerforum gestellt wurde, möchte ignoramus vermutlich dazu etwas wissen. Nach § 16 ErbStG steht ab 1.1.09 auch dem Lebenspartner ein Freibetrag in Höhe von 500.000 € zu. Eine Gleichstellung mit dem Ehegatten ist damit nicht gegeben, da der Ehegatte Erbschaften/ Schenkungen nach Steuerklasse I und der Lebenspartner nach Steuerklasse III zu versteuern hat. s. § 15 ErbStG.
Leider! Besser wäre es, wenn das auch zwischen heterosexuellen Paaren möglich wäre!
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaft