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Wo kündige ich meine Kirchen zugehörigkeit?

gefragt von WinxxC am 23.11.2007 um 11:22 Uhr
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Kirche x 1.206 Kündigen x 221 Kirchensteuer x 89 Austreten x 15

ratpacker
beantwortet von ratpacker am 23. November 2007 11:37
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auf dem standesamt, abteilung kirchenaustritte


Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. November 2007 11:25
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Beim Amtsgericht kann man amtlich und offziell aus seiner Kirche austreten, um beispielsweise die Kirchensteuer zu sparen.


minister
beantwortet von minister am 23. November 2007 12:00
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Wenn Sie sich der Kirche eigentlich zugehörig fühlen, aber aus finanziellen Gründen austreten wollen, gibt es auch einen anderen Weg. Über die jeweilige Kirchengemeinde lässt sich Kontakt mit der Kirchenverwaltung aufnehmen. Hier ist es möglich, die Zahlung der Kirchensteuer auszusetzen, solange man gravierende finanzielle Probleme hat. So kann man auch ohne Kirchensteuerzahlung Mitglied bleiben.


anonym
beantwortet von brettpit am 23. November 2007 11:44
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Schau mal:http://www.kirchenaustritt.de/


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 23. November 2007 11:41
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bei den Katholiken im Kirchenamt, bei den evangelischen im Standesamt, oder umgekehrt!

Kommentar von brettpit am 23. November 2007 11:46

das ist falsch..

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 23. November 2007 16:15

was ist daran falsch, bei uns war es damals so, daß meine Frau(kath) zum Standesamt, und ich(eveng.) zum Kirchensteuerámt mußte, oder umgekehrt. Auf jeden Fall zu zwei verschiedenen Ämtern(Bayern)!

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 24. November 2007 08:03

Es gibt regionale Unterschiede, wo der "Abfall von der kirchlichen Gemeinschaft" erklärt werden kann. Es gibt also kein eindeutiges "richtig" oder "falsch".


anonym
beantwortet von Rogald am 23. November 2007 11:40
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Das ist wie bei einer Scheidung. Eintreten kannst du leicht, z.B. beim nächsten Pfarramt, aber austreten geht nur beim Amtsgericht,s.oben. Da steht an der entsprechenden Tür dran "Kirchenaustritt ". Aber Achtung: man kann nicht aus dem Islam austreten.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 24. November 2007 08:01

Man kann auch nicht vom Christentum austreten. Der sogenannte "Kirchenaustritt" ist richtiger der "Abfall von der kirchlichen Gemeinschaft", denn Mitglied der Kirche (ekklesia) wird man durch die Taufe. Die Taufe allerdings ist nicht aufhebbar, deshalb bleibt man immer Mitglied der Kirche. Aber: Wenn man sich durch einen formalen Akt von der kirchlichen Gemeinschaft (sogenannte Austrittserklärung) lossagt, büßt man automatisch bestimmte Kirchengliedschaftsrechte ein ( bestimmte Sakramente können nicht mehr empfangen werden, (Ehren-)Ämter wie z.B. Patenamt können nicht mehr übernommen werden, etc.). Nur durch einen formalen Akt, kann dieser "Abfall von der kirchlichen Gemeinschaft" wieder rückgängig gemacht werden.


anonym
beantwortet von brettpit am 23. November 2007 11:38
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Bei einer Gemeinde-- auf dem Rathaus In der Stadt-- auf dem Standesamt

Kostet normal 20 -25 Euro und dauert 10 minuten.


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