
Beim Amtsgericht kann man amtlich und offziell aus seiner Kirche austreten, um beispielsweise die Kirchensteuer zu sparen.

Wenn Sie sich der Kirche eigentlich zugehörig fühlen, aber aus finanziellen Gründen austreten wollen, gibt es auch einen anderen Weg. Über die jeweilige Kirchengemeinde lässt sich Kontakt mit der Kirchenverwaltung aufnehmen. Hier ist es möglich, die Zahlung der Kirchensteuer auszusetzen, solange man gravierende finanzielle Probleme hat. So kann man auch ohne Kirchensteuerzahlung Mitglied bleiben.

bei den Katholiken im Kirchenamt, bei den evangelischen im Standesamt, oder umgekehrt!
das ist falsch..
HelmutRn am 23. November 2007 16:15 was ist daran falsch, bei uns war es damals so, daß meine Frau(kath) zum Standesamt, und ich(eveng.) zum Kirchensteuerámt mußte, oder umgekehrt. Auf jeden Fall zu zwei verschiedenen Ämtern(Bayern)!
gerwitt am 24. November 2007 08:03 Es gibt regionale Unterschiede, wo der "Abfall von der kirchlichen Gemeinschaft" erklärt werden kann. Es gibt also kein eindeutiges "richtig" oder "falsch".
Das ist wie bei einer Scheidung. Eintreten kannst du leicht, z.B. beim nächsten Pfarramt, aber austreten geht nur beim Amtsgericht,s.oben. Da steht an der entsprechenden Tür dran "Kirchenaustritt ". Aber Achtung: man kann nicht aus dem Islam austreten.
gerwitt am 24. November 2007 08:01 Man kann auch nicht vom Christentum austreten. Der sogenannte "Kirchenaustritt" ist richtiger der "Abfall von der kirchlichen Gemeinschaft", denn Mitglied der Kirche (ekklesia) wird man durch die Taufe. Die Taufe allerdings ist nicht aufhebbar, deshalb bleibt man immer Mitglied der Kirche. Aber: Wenn man sich durch einen formalen Akt von der kirchlichen Gemeinschaft (sogenannte Austrittserklärung) lossagt, büßt man automatisch bestimmte Kirchengliedschaftsrechte ein ( bestimmte Sakramente können nicht mehr empfangen werden, (Ehren-)Ämter wie z.B. Patenamt können nicht mehr übernommen werden, etc.). Nur durch einen formalen Akt, kann dieser "Abfall von der kirchlichen Gemeinschaft" wieder rückgängig gemacht werden.
Bei einer Gemeinde-- auf dem Rathaus In der Stadt-- auf dem Standesamt
Kostet normal 20 -25 Euro und dauert 10 minuten.