odi10 am 21.07.2007 um 19:08 Uhr

Auf seinem Privat-Gelände darf jeder machen, was er will, auch ohne Führerschein-Inhaber. Allerdings sollte sichergestellt sein, dass niemand gefährdet wird.

In Begleitung von Führersheininhabern darf man auf Verkehrsübungsplätzen üben oder auf Privatgelände, was jedoch versicherungsmäßig kritisch ist.
Es gibt dafür extra Übungsgelände einfach mal in deiner region google`n.
Auf jedem Raum, der kein öffentlicher Verkehrsraum im Sinne der StVO ist. Dabei spielen die Eigentumsverhältnisse keine Rolle. Nur, weil es sich um Privatbesitz handelt, heisst das noch lange nicht, dass dort Fahren ohne Fahrerlaubnis erlaubt ist. Entscheidend ist, dass kein unbegrenzter Personenkreis Zugang hat. Also auf dem eigenen, umfriedeten Grundstück, kommt nicht jeder hin, sondern nur der, dem ich es erlaube - dort wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässig. Aber: Betriebsgelände im privaten Eigentum ist in der Regel doch öffentlicher Verkehrsraum, weil meist auch Kunden (ohne Beschränkung) darauf Zutritt haben - und deshalb ist dort eben eine Fahrerlaubnis erforderlich.