mikael am 24.10.2009 um 12:42 Uhr
Vor Jahren habe ich mal Versucht den Stromanbieter zu wechseln und ließ mich dabei von einer vom Staat genehmigten GmbH vertreten. Diese GmbH wurde vom zuständigen Amtsgericht genehmigt um zu: „Beratung und Vermittlung von Energiedienstleistungen, sowie Erstellen von IT-Lösungen“ Also genau für was ich diese GmbH gebraucht habe. Später bestätigte mir auch ein Prof. Dr. Seibert vom Bundesjustizministerium das eine GmbH eine Juristische Person ist. Nun hat die GmbH mir in einem Schreiben zwei Seiten was versprochen und ein Amtsrichter hat dann später bestimmt, die Beklagtenseite (also ich) kann sich auf einen Energieberater im Außendienst nicht verlassen, ich fragte mich dann, wozu der Staat eine GmbH mündig spricht um eine GmbH bei Bedarf zu entmündigen? Oder warum? Im Grundgesetz Artikel 3 heißt es: Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich. Niemand von uns kann eine gute von einer schlechten GmbH unterscheiden, dass gibt es nicht. Also, warum muss ich die Verantwortung einer vom Staat genehmigten GmbH übernehmen? Das ist eindeutig ein Verstoß der nach dem Grundgesetzt Artikel 34 geahndet werden muss. Wird Aber nicht, ich habe das dem Bundesjustizministerium vorgetragen, ich bekam keine Antwort. Anwälte, können oder eher wollen mir keine Antwort auf die Frage geben: darf eine vom Staat genehmigte GmbH mich vertreten? In meinen Augen, hat sich nicht in Gesetzesfragen nicht

Der beste Ansprechpartner ist in diesem Fall sicher ein Rechtsanwalt.
Es scheint ein grundsätzliches Missverständnis vorzuliegen. Eine GmbH, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Rechtsform für ein Unternehmen (so wie auch eine KG oder eine OHG oder auch ein Einzelunternehmen oder eine GbR usw.)
Eine GmbH wird nicht "vom Staat genehmigt". Der Umstand, dass man in Deutschland eine GmbH gründen kann, bedeutet nicht, dass der Staat alles was die GmbH bzw. deren Mitarbeiter machen gutheißt. Eine GmbH ist eine privatrechtliche Organisationsform. Wenn man sich mit einer GmbH streitet, dann vor einem Zivilgericht (das für Streit zwischen Privatleuten zuständig ist).
Der Begriff "juristische Person" sagt nur aus, dass eine Personengruppe (Gesellschaft) "rechtsfähig" ist, also z. B. als Gruppe verklagt werden kann (man muss nicht die einzelnen Gruppenmitglieder einzeln verklagen). Mit "juristische Person" ist nicht irgendwie ein besonderes Vertrauensverhältnis oder ein staatliche Garantie o. ä. verbunden.
In Artikel 34 des Grundgesetzes (das mit diesem Fall bestimmt garnichts zu tun hat) geht es nur um Amtspflichten im öffentlichen Dienst. Eine GmbH ist aber, wie oben schon dargestellt nicht etwas öffentliches, staatliches sondern privates.
Ich glaube mal du hast da einiges ganz schön durcheinander gebracht. Eine GmbH ist eine Gesellschaftsform mehr nicht. Eine GmbH ist eine Jurisistsiche Person keine Natürliche und das Grundgesetz gilt nun mal für natürliche Personen. Ach ja das Amtsgericht genehmigt da überhaupt nicht, das was du da schreibst ist nur die Beschreibung des Unternehmenszweck. Bitte mach dich noch mal richtig schlau bevor du dich da in was verrennst. Gibt es das Urteil zum Nachlesen irgend wo?
mikael am 24. Oktober 2009 12:57 Ok, erkläre es mir. Ich weiß 1000% das, dass zuständige SAmtsgericht eine GmbH befürwortet um im Handelsregister eingetragen zu werden, diese GmbH wurde gegründet um Energieberatung dur zu führen, also wurde sie vom Staat für eine Verantwortungsvolle Aufgabe genehmigt, jedoch wurde diese Aufgabe nicht erfüllt, wo verwechsle ich da was. Es geht doch nur da drum, durfte diese GmbH das, wenn ja, muss diese GmbH gegebene Versprechen einhalten?
Das Amtsgericht führt ein Register in dem solche Unternehmen geführt werden mehr nicht. Das Einzige was die überprüfen ist ob die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH erfüllt sind mehr nicht. Es erfolgt keinerlei Überprüfung was den Unternehmenszweck angeht. Jeder Null darf sich Energieberater nennen, das ist keine geschützte Bezeichnung. Der Staat hat da also in keiner weise ein Unternehmen für eine Verantwortungsvolle Aufgabe genehmigt. Wenn die GmbH ihren Vertraglich zugesicherten Verpflichtungen nicht oder nur mangelhaft nachkommt dann steht es dir frei das Unternehmen auf Vertragserfüllung oder auf Schadensersatz zu verklagen. Du solltest vielleicht mal kurz beschreibe was der Energieberater den gemacht hat, dann kommt vieleicht etwas mehr Licht ins Dunkel. Hattest du bei der Klage überhaupt eine anwaltliche Vertretung? Den so wie du hier schreibst war es sonst eine ganz schlechte Idee ohne Anwalt vor Gericht zu erscheinen.
heinmueck am 24. Oktober 2009 13:10 Das Amtsgericht prüft nicht ob die von einer GmbH angebotenen Leistungen gut oder schlecht sind. In das Handelsregister werden alle GmbH eingetragen, weil das für alle GmbH vorgeschrieben ist.
Das Wort "Genehmigung" ist in diesem Zusammenhang total falsch. In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder sich mit einem Gewerbe, Handel usw. selbstständig machen kann ohne um Erlaubnis fragen zu müssen (es gibt nur wenige Ausnahmen: z. B. Apotheken, gefahrgeneigtes Handwerk, Schrotthandel...)
Den Mist, den ein einzelner Mitarbeiter einer solchen privaten GmbH den Kunden erzählt geht nicht auf das Konto des Amtsgerichts oder des Handelsregisters oder des Staates sondern zuerstmal auf das Konto der Person, die irgendwie versucht zu täuschen oder zu manipulieren. Wenn sie das im Auftrag der GmbH macht, kann man den Konflikt auch mit der GmbH vor Gericht ausfechten, weil die GmbH eine "juristische Person" ist, die man verklagen kann.
Wenn man mit einer juristischen Person wie z. B. einer GmbH einen Vertrag schließt, dann muss die GmbH selbstverständlich den Vertrag einhalten.
Es kommt durchaus vor, dass auch Mitarbeiter von GmbHs mündlich Zusagen machen, die dann aber später nicht in dem schriftlichen Vertrag stehen. Dann hat der Kunde ein Problem, denn er kann die mündlichen Versprechen schlecht beweisen. Dieses Problem umgeht man, indem man alles schriftlich vereinbart und dem mündlichen Blabla von Vertretern niemals vertraut.
Für die Machenschaften von privaten GmbHs haftet nicht der Staat! Es haftet die GmbH - und das tut sie nur beschränkt - daher heißt es auch "mit beschränkter Haftung".
Danke das ist besser als meine Antwort.
mikael am 24. Oktober 2009 14:08 DH. Ich hab Euch beide verstanden. Bin ich jetzt wirklich zu verbohrt? Wenn da steht, eine GmbH hat Rechte und Pflichten, muss dann das Gericht nicht da für sorgen, dass eine GmbH auch seine Pflichten erfüllt? Egal welche GmbH´s, wenn in den ABG´s steht, der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, dann ist das so. Wenn nun aber die GmbH Versprechungen macht und eigentlich in der Pflicht steht und es auch noch ferstgeschrieben ist (eine GmbH hat Rechte und Pflichten) warum darf das Amtsgericht die Pflicht dieser GmbH auf andere Schultern legen? Artikel 3 und dann ist es für mich wieder ein verstoß nach Artikel 34.
Um das ewas genaueres zu sagen muss man deine Vertrag kennen. Das Amtsgericht hat über deine Klage entschieden, wenn du deine Klage falsch begründest dann ist das nicht ein Problem des Gerichts sondern deines. Bei komplizierter Klagen sollte man immer eine Anwalt konsultieren und nicht versuchen sich selber zu vertreten. Es ist um einiges einfacher sich selber vor Gericht zu vertreten wenn man Verklagt wird, den dann weis ich was mir vorgeworfen wird und kann mich Verteidigen. Bei einer Klageerhebung kann ich ganz massive Nachteile haben wenn ich auf das falsche Klage. Vergiss mal das Grundgesetz, das hilft dir hier nicht weiter, hier ist das BGB gefragt.
mikael am 24. Oktober 2009 15:34 Ich war nict allein, dass seltsame da dran war ja, als ich dem Anwalt fragte ob die GmbH mir was versprechen darf und warum ich das ausbaden mus, erhielt ich keine Antwort. Da draufhin wechselte ich den Anwalt, aber der nächste Anwalt antwortete mir dadrauf auch nicht, was sollte ich machen? Was kabnn ich noch machen? Ich möchte das Grundgesetzt nicht ganz vergessen. Artikel 1, kennt jeder, da heißt es weiter: die Würde des Menschen, ist klar, aber dann, sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Der Richter hat die beiden schriftlichen Versprechen gesehen, hat sich aber im Urteil da drüber nicht geäußert und das ist seltsam. Denn Tatsache bleibt, die GmbH hat sich selbst mir gegenüber in die Pflicht genommen und dann darf, rein von den Gesetzen her, der Richter nicht mir die Pflicht auferlegen. Bau ich Sch... muss ich für gerade stehen, baust Du Sch..., darf man es nicht mir aufbürden und mehr sag wollte ich eigentlich nicht. Darf eine andere Person die Pflichten hat (gib mal einfach bei google GmbH ein, da ließt Du, eine juristische Person die Rechte und Pflichten hat) und mit einem mal habt eine GmbH keine Pflichten mehr? Das stinkt doch, warum steht das dann da, wenn es von Deutschen Gerichten anders gehandhabt wird? Auf Deutsch, wenn eine Malerfirma Dir verspricht (schriftlich) das Zimmer wird Blau und Diu kommst heim und das Zimmer ist Gelb, wer hat dann seine Pflicht nicht erfüllt? Die Firma darf das, hast Du also Pech gehabt, oder was?
Ich werde das Gefühl nicht los das du juristische Texte nicht verstehst. Das Grundgesetz ist in deinem Fall außen vor, das ist nicht für Vertragsstreitigkeiten zuständig. Wenn du das Urteil nicht verstehst das du bekommen hast warum hast du es dir nicht von deinem Anwalt erklären lassen. Ich weis was eine GmbH ist und bin deshalb erstaunt was du dauert mit dem Grundgesetz willst? Du hat ein Urteil bekommen das dir nicht passt, wie wäre es wenn du zuerst einmal versuchst diese Urteil und dessen Begründung zu verstehen? Ja jede natürliche und juristische Person hat Rechte und Pflichten. Es liegt in der Natur der Sache das es Urteile gibt die man selber nicht einsieht, dann ist es Hilfreich sich die Urteilsbegründung durch zu lesen oder noch besser eine Unbeteiligten dritte das ganze lesen zu lassen.
Eine GmbH ist eine Rechtsform und sagt nichts über Qualifikation aus. Jeder kann eine GmbH gründen,unabhängig vom Geschäftsfeld. Dazu benötigt man keine "Mündigsprechung" staatlicher Seits.
"Beratung und Vermittlung von Energiedienstleistungen" klingt ja gut, bedeutet aber nicht, das die Erbringer unabängig sind. Ähnlich sieht es bei "Versicherungs-Vermittlern" aus.
Es liegt also nicht an der GmbH, sondern daran, dass du dich nicht richtig informiert hast.
In solchen Fällen bieten die Verbraucherzentralen die beste Beratung. Die verweisen auch u.U. auf seriöse, unabhängige Vermittler.
mikael am 24. Oktober 2009 13:24 Ich gebe Dir teilweise Recht, diese GmbH von der wir reden steht im Handelregister und da kommst Du hinein wenn eine GmbH vom zuständigen Amtsgericht genehmigt wird. Dann erzähle mir doch mal, wie kann ich eine gute von einer schlechten GmbH unterscheiden, ohne die Verbraucherzentrale. Und vor allem, wie soll ich mich hier vorm Computer verhalten? Ich sitze im Rollstuhl? Ich hab mal gelesen, eine GmbH hat rechte und PFLICHTEN, was hat das wohl zu bedeuten? Auch nur einer der vielen Sätze um die Menschen ruhig zu stellen?
Du scheinst sehr verbittert zu sein. Auf die Frage wie man eine gute von einer schlechten Firma unterscheiden kann, gibt es keine pauschale Antwort. Wenn ich z.B eine Baufirma beauftrage, dann kann ich mich z.B bei ehemaligen Kunden informieren wie gut die Arbeite. Das Amtsgericht wird mir da keine Auskunft geben können. Dein Einwand mit dem Rollstuhl, lasse ich nicht gelten, du bist bewegungsengeschränkt und nicht geistig minderbemittelt, tut mir Leid das ich das so hart schreibe, aber wie ein Telefon funktioniert weist du und mit dem Internet kannst du scheinbar auch umgehen. Wo ist also das Problem. In Juristischen Dingen würde ich dir allerdings ganz dringend eine Anwalt anraten
mikael am 24. Oktober 2009 17:46 Au ja, Du scheinst Recht zu haben, ich bin sehr, sehr verbittert und suche einfach nur Antworten. Du wirst es nicht glauben, heinmuecke und Du, ihr habt mir eine Menge mehr Verständnis bei gebracht, mein Bild ist immer noch nicht gerade, aber ich bin Dank Euch auf´em guten Weg.
Der ganze Sachverhalt ist sehr verworren...
mikael am 24. Oktober 2009 12:49 Das glaub ich, ging ja nicht alles drauf, wäre vielleicht noch verwirrender. Es geht nur um eine, eine die Verantwortung einer vom Staat genehmigter GmbH muss ich tragen.
Wenn du kein Gesellschafter der GmbH bist (mind. 100 Euro Stammeinlage), dann hast du mit der GmbH nix zu schaffen. Eine GmbH ist eine juristische Person, dass stimmt. Aber sie wird von natürlichen Personen vertreten. Ich denke, dass ist zu verworren. Du solltest versuchen die Frage etwas simpler zu gestalten. Ich als studierter versteh sie ja kaum.. (Wobei ich mich nicht nur weil ich fast fertig studiert habe als Prämiumobjekt sehe).
Premium! :) Bin ja kein Prähistorisches Wesen... jessas...
mikael am 24. Oktober 2009 13:14 Es geht da drum, das , dass zuständige Amtsgericht (ein Amtsgericht ist für mich der Staat) eine GmbH zugelassen hat, deren Verantwortung ich übernehmen musste (diese GmbH ist im Handelsregister eingetragen und das wird man nur wenn der Staat diese GmbH bestätigt), ich merke es aber trotzdem, ich muss eine einfache verständliche Form dafür finden.
Ich glaube das hat schon jeder hier verstanden, es ist nur so das du die falschen Schlüsse ziehst. Eine Bäckerei kann auch als GmbH geführt werden, trotzdem Haftet des Staat nicht wenn die Brötchen viel zu klein sind.
mikael am 24. Oktober 2009 13:49 Hallo Drachentöter, Ich bin schon von der Fürsorgepflicht des Staates auf der einen Seit weg. Jedoch auf der anderenb seite steht, eine GmbH hat Rechte und Pflichten, weiß Du, ich sitze im Rollstuhl, diese GmbH hat mir schriftlich versprochen sie melden mich um, verstehst Du, vor dem Gesetz sollen wir alle gleich sein, warum muss ich dann die festgeschriebenen Pflichten einer GmbH übernehmen. Ich hab das nicht hingeschrieben, eine GmbH hat Pflichten. Das ist für Dich wahrscheinlich in Ordnung, dass eine GmbH auf ihre Rechte pocht, aber dann erkläre mir, warum muss eine GmbH ihre Pflichten nicht erfüllen? Und dann hat der Staat keine Verantwortung, wenn die festgeschriebenen Pflichten nicht erfüllt werden müssen? Artikel 3
Das Unternehme hat in deinem Fall schlechte Arbeit abgeliefert, dann verklag es auf Vertragserfüllung oder Schadenersatz. Auf was hast du den vor Gericht geklagt? Wenn du eine Klage einreichst dann wird nur darüber entscheiden nicht mehr und nicht weniger. Was die Tatsache das du im Rollstuhl sitzt mit dem ganzen zu tun hat erschließt sich mir übrigens nicht.
Ich muss Dir leider Widersprechen. Wenn eine GmbH im Handelsregister eingetragen sein will muss die GmbH vom zuständigen Amtsgericht genehmigt sein und das ist für mich der Staat. Ein Amtsgerich bildet sich nicht von allein. Und das ist so, eine GmbH die im Handelsregister steht wurde vom Amtsgericht zugelassen. Wir sprechen hier nicht über eine Kaffeefahrten Firma.
@mikael: Du willst immer wieder darauf hinaus, dass es eine Art staatliche Haftung für die Machenschaften von zwielichtigen GmbHs gäbe. Das trifft absolut nicht zu.
Der Handelsregistereintrag ist für jede GmbH in Deutschland obligatorisch. Das bedeutet nicht (!) dass irgendeine Prüfung der angebotenen Leistungen stattfindet. Eine solche Prüfung steht staatlichen Stellen nicht zu. Das Amtsgericht verwaltet lediglich die Datensätze. Jeder kann Einblick in das Handelsregister nehmen und dort z. B. feststellen wer Geschäftsführer einer GmbH ist.
Es ist im Prinzip ähnlich wie beim Vereinsregister: Nur weil das Vereinsregister von einer staatlichen Stelle verwaltet wird, heißt das nicht dass der Blödsinn, den ein Verein verbreitet, staatlich genehmigt sei (es gibt Vereine die fordern Ausgangsverbot für Männer in kurzen Hosen...).
Du solltest dich von der Vorstellung eines "Aufpasser- und Fürsorgestaates" lösen in dem alles verboten ist, was nicht ausdrücklich staatlich erlaubt wurde. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Man darf alles machen, außer es ist aus gutem Grund ausdrücklich verboten.
DH!
Ja, ich glaube ich verstehe langsam, ich muss von der staatlichen Fürsorge weg, ich glaub das meinst Du. Nun steht jedoch im Handelregister, Firma, Sitz und Anschrift, weiter kann man nachlesen das eine GmbH rechte und Pflichten hat, doch nun erkläre mir bitte, wenn das Verhandelne Gericht Name, Anschrift alles hat und weiß das diese GmbH auch Pflichten hat, wiso werden diese Pflichten mir übertragen?
Was willst du eigendlich? Natürlich hat ein Unternehmen nicht nur Rechte sondern auch Pflichten, das ist aber eine allgemeine Aussage ohne wirkliche Substanz. Du musst dich mit dem Unternehmen auseinandersetzten, der Staat spielt nur in so weit eine Rolle als das er den Rechtlichem Rahmen vor gibt. Noch mal in aller Deutlichkeit, ein Eintrag im Handelsregister ist kein Qualitätskriterium. Es sagt über die Zuverlässigkeit und Kompetenz eine Unternehemen überhaupt nichts aus, deshalb haftet der Staat auch nicht wenn das Unternehmen schlecht arbeitet.
Eine GmbH ist eine juristische Person. Eine juristische Person kann (wie eine natürliche Person) Träger von Rechten und Pflichten sein. Soweit waren wir.
Wenn ich Deinen Text richtig interpretiere, hast Du Dich mit der GmbH gestritten (Verabredungen/Verträge wurden von der GmbH nicht eingehalten) und Du hast vor einem Amtsgericht geklagt. Nun hat also hat das Amtsgericht Dir nicht weitergeholfen und Du bist enttäuscht.
Vom Amtsgericht wirst Du eine Urteilsbegründung o. ä. erhalten haben oder noch bekommen. Da steht das "Warum und Wieso" drin.
Hier bei gutefrage.net kann das natürlich niemand so gut erklären wie der Richter, denn im Gegensatz zum Richter kennt hier niemand die Gerichtsakte und die Details der Vorgänge.
Ich könnte höchsten probieren zu raten was vorgefallen ist, das würde Dich aber nicht weiterbringen.
Meine Empfehlung: Vermittlungs- und Beratungsleistungen, die von Außendienstmitarbeitern (Drückern) angeboten werden nicht in Anspruch nehmen oder aber schriftliche Angebote (ohne Vertreterbesuch) einholen und in Ruhe prüfen, bevor man irgendetwas unterschreibt. Mündliche Nebenabreden und Versprechungen sind so gut wie immer ungültig.
Bei der Prüfung von Verträgen vor der Unterschrift Hilfe z. B. bei der Verbraucherzentrale suchen, eventuell Hefte der Stiftung Warentest erwerben oder in der Bibliothek ausleihen und erst nach guter Recherche eine Auswahl treffen.