Ich bin am Verzweifeln. Wir werden gegen die Pflegeeinstufung Widerspruch einlegen und dafür muß ich das Gutachten beilegen. Wo bekomme ich das her?
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Wenn du das Gutachten nicht bekommen hast, ist das normal. Denn in der Regel wird man nur die Pflegestufe bekannt geben. Wenn du also Widerspruch gegen diese Einstufung einlegen willst, wird sich die Widerspruchsstelle selbst dieses Gutachten und auch andere vorhandene ärztliche Atteste besorgen.

Gar kein Problem, du bzw. der Kranke kann das Gutachten bei der Kasse einsehen, die meisten Kasen schicken es dir auch zu. Wichtig ist, daß du fristgerecht einen formlosen Widerspruch einlegst und dann kann die Begründung zeitnah etwas später erfolgen. Ich habe noch nie erlebt, daß sich die Widerspruchsstelle die Sachen besorgt, denn in erster Linie bist du verpflichtet deinen Widerspruich zu begründen. Wie gesagt, die meisten Kasen schicken es dir, aber eine Einsicht steht dir sogar vom Gesetz her zu. Das Gutachten kannst du dann eben auf Fehler prüfen, kannst noch ein Pflegetagebuch einreichen, in dem du alle notierst was die Pflegeperson macht, wie lange es dauert und warum sie es machen muss. Denk dran, ohne Begründung hast du keine Chance den Widerspruch durch zu kriegen, dann wird der per Aktenlage abgelehnt, weil keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Ich habe tagtäglich mit diesen Pflegegutachten zu tun und berate immer wieder dementsprechend, was zu tun ist.
Und hier findest du Hilfe: http://www.lra-aic-fdb.de/landratsamt/seniorenpflege/neu/pflegeversicherung/infoblaetter/widerspruchgegeneinpflegeguta.htm