Es betrifft Unwahrheiten zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung. Wer haftet für diese Unwahrheiten trotz Kenntnis?

Wenn der rechtsanwalt Fehler macht, haftet dafür seine Versicherung.
Wenn du dich beschweren willst, wende dich an die zuständige Rechtsanwaltskammer.
Du kannst dich darauf verlassen, dass die Kammer sich solche Fälle genau anschaut. Ich hatte einmal so eine Geschichte. War ziemlich kompliziert. Aber meine Beschwerde war erfolgreich
ich verstehe das so, das der gegnerische Anwalt angeblich die Unwahrheit vorgetragen hat, um an eine einstweilige Verfügung gegen den Fragensteller zu gelangen. Wie willst du denn nachweisen, dass der RA wissentlich falsche Angaben macht? Die wird er doch wohl von seinem Mandanten haben. Noch dazu muss das Glaubhaft gemacht werden, durch eidesstattliche Versicherungen o.ä. Geh halt gegen die einstweilige Verfügung vor.
Grundsätzlich kannst Du Dich über RAe bei der Anwaltskammer beschweren. Aber ob das hier sinnvoll ist?

Anwaltskammer , die kümmern sich drum, erstellen Gutachten !
Kennst Du das Sprichwort: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?" Überleg Dir gut, ob sich der ganze Aufwand lohnt und dann über die Anwaltskammer
dh
In der Rechtsanwaltskammer. Im absoluten Notfall bei der Polizei Anzeige erstatten. Vielleicht hilft dir auch das hier: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html