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Wo kann man Beschwerde gegen Rechtsanwalt einreichen?

gefragt von Sauerwein am 22.12.2008 um 13:27 Uhr

Es betrifft Unwahrheiten zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung. Wer haftet für diese Unwahrheiten trotz Kenntnis?

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recht x 35.346 anwalt x 811 wahrheitspflicht-eines-rechtsanwaltes x 1

anonym
beantwortet von Saarland60 am 22. Dezember 2008 13:28
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Anwaltskammer.

Kommentar von 22d501e9150d0fc6b326937645b56aecsmallfrischling am 22. Dezember 2008 13:29

dh

Kommentar von juranimo am 27. September 2009 19:52

In der Rechtsanwaltskammer. Im absoluten Notfall bei der Polizei Anzeige erstatten. Vielleicht hilft dir auch das hier: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. Dezember 2008 13:30
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Wenn der rechtsanwalt Fehler macht, haftet dafür seine Versicherung.

Wenn du dich beschweren willst, wende dich an die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Du kannst dich darauf verlassen, dass die Kammer sich solche Fälle genau anschaut. Ich hatte einmal so eine Geschichte. War ziemlich kompliziert. Aber meine Beschwerde war erfolgreich


anonym
beantwortet von amiria71 am 22. Dezember 2008 13:32
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ich verstehe das so, das der gegnerische Anwalt angeblich die Unwahrheit vorgetragen hat, um an eine einstweilige Verfügung gegen den Fragensteller zu gelangen. Wie willst du denn nachweisen, dass der RA wissentlich falsche Angaben macht? Die wird er doch wohl von seinem Mandanten haben. Noch dazu muss das Glaubhaft gemacht werden, durch eidesstattliche Versicherungen o.ä. Geh halt gegen die einstweilige Verfügung vor.

Grundsätzlich kannst Du Dich über RAe bei der Anwaltskammer beschweren. Aber ob das hier sinnvoll ist?


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 23. Dezember 2008 08:04
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Anwaltskammer , die kümmern sich drum, erstellen Gutachten !


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 22. Dezember 2008 18:23
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Kennst Du das Sprichwort: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?" Überleg Dir gut, ob sich der ganze Aufwand lohnt und dann über die Anwaltskammer


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